Bundestag lehnt Ratifizierung der ILO-169-Konvention ab
Auf Einladung des ILO-169-Koordinationskreises, der Missionszentrale der Franziskaner und MISEREOR war der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte Indigener Völker, Rodolfo Stavenhagen, in der letzten Märzwochen in Berlin zu Gast. Anlass war die Debatte des Deutschen Bundestages über einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung zur Ratifizierung der Konvention aufgefordert wird.
Debatte im Bundestag
Rodolfo Stavenhagen wollte mit seiner Anwesenheit in Berlin deutlich machen, welche Bedeutung er der ILO-Konvention 169 zumisst. Die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) ist die einzige völkerrechtliche Vereinbarung, die die Rechte indigener Völker schützt. 18 Staaten, darunter Spanien, die Niederlande und Norwegen sowie fast alle lateinamerikanischen Länder haben die Übereinkunft aus dem Jahr 1989 inzwischen ratifiziert.
Trotz Aufforderungen des Europaparlamentes und des 15. Deutsche Bundestages aus dem Jahr 2002 weigern sich die deutschen Bundesregierungen, die Ratifizierung vorzunehmen. Rodolfo Stavenhagen und der
Koordinationskreis ILO 169 bedauern dies. Eine Ratifizierung durch die Bundesregierung wäre ein wichtiges Signal für die Bedeutung der Übereinkunft und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Etablierung eines umfassenden Menschenrechtsschutzes für indigene Völker.