Was ist in der Bundesrepublik bislang geschehen, um eine Ratifizierung in die Wege zu leiten?

Auch die amtierende rot-grüne Bundesregierung verzögerte bislang den Prozess. Der Grünen-Politiker Rezzo Schlauch, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, beantwortete eine Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Petra Pau am 2. Juli 2003 folgendermaßen: Die Prüfung der Ratifizierbarkeit der Konvention durch die Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, da eine von insgesamt drei Interpretationsanfragen an die ILO noch nicht vorliege. Zudem könne es sich als Ratifikationshindernis erweisen, wenn eine Ratifikation zur Folge habe, dass bundesdeutsche Ausbildungsflüge aufgrund des Abkommens mit Kanada nicht mehr durchgeführt werden könnten.

Diese Tiefstflugübungen werden über dem Land der Innu in Labrador geflogen. Dabei ist die Bundesregierung eigentlich in der Pflicht, noch in der laufenden Legislaturperiode die Ratifizierung der Konvention 160 der ILO in die Wege zu leiten. Diesen Auftrag hat ihr der Bundestag auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 3. 12. 2002 mit der Resolution „Menschenrechte als Leitlinie der deutschen Politik“ (Drucksache 15/136) erteilt.

Darin heißt es zum Punkt „Indigene Völker“: „Die zu Ende gehende Dekade der indigenen Völker sollte zum Anlass genommen werden, die Ratifizierung des IAOAbkommens Nr. 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker in die Wege zu leiten. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der finanzpolitischen Leitlinien auf, zur Stärkung der Menschenrechte in der internationalen Politik (…) auf die Ratifizierung des IAO-Abkommens Nr. 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker hinzuwirken.“

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