Uranbbau in Kanada auf Gebiet der Cree und Dene

Land

Die kanadische Provinz Saskatchwan ist ungefähr doppelt so groß wie die Bundesrepublik und hat ca. 1 Million (!) Einwohner. Die südliche Hälfte ist von Landwirtschaft (Weizen, Raps) geprägt, dort leben ca. 970.000 Einwohner. In der nördlichen Hälfte leben ca. 30.000 Menschen – fast ausschließlich Indigene: Cree, Dene und Metis.

In der Provinz sind insgesamt sechs indianische Völker vertreten, die zum Teil auf Reservationen („reserves“) leben, zum Teil in den Städten. Die Situation im Norden ist durch hohe Arbeitslosigkeit (80% und mehr) geprägt, sowie durch die daraus entstehenden sozialen Probleme.

Politische und wirtschaftliche Charakteristika

Kanada verfügt über ein demokratisches System, die Rechte der „First Nations“, der indigenen / indianischen Bevölkerung sind zwar iin der Verfassung erwähnt, werden aber nur sehr eingeschränkt realisiert. Der Bericht eine „Royal Commission on Aboriginal Rights“ verschwand 1996 „in der Schublade“, da in ihm zu viele Mißstände angeprangert worden waren. Die kanadische Wrtschaft – und die der Provinz Saskatchewan im besonderen – beruht (neben der Landwirtschaft) auf Ausbeutung und Export von Ressourcen wie Uran, Öl und Gas, Holz / Zellstoff.

Kanada ist der gößte Uranproduzent und –exporteur der Welt (OECD – „Red Book“) – und das Uran kommt aus dem Norden der Provinz Saskatchewan.

Bei den Genehmigungsverfahren für Großprojekte wie Uranbergwerke (durch FEARO – Federal Environmental Asessment and Review Organisation) werden zwar unter Bürgerbeteiligung ausführliche Empfehlungen erarbeitet, die jedoch von der Regierung nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Ein erheblicher Teil (mit schwankendem Prozentsatz, um die 30% und mehr) des Urans wird nach Europa exportiert und z.B. in der UAA Gronau aufbereitet.

Politische und rechtliche Stellung der betroffenen Indigenen

Die indigene Bevölkerung („First Nations“) verfügt formal über verschiedene Rechte sowie über die „reserves“ (Reservationen), die in der Regel nur die Siedlungen umfassen, nicht aber das traditionelle Nutzungsgebiet der indigenen Bevölkerung. Die Frage der Landrechte ist weitgehend ungeklärt. Die Regierung beansprucht – in Verletzung der vielen „teaties“ (Verträge) – die alleinige Verfügungsgewalt über die Ressourcen und will den First Nations weder Mitspracherechte noch eine wirtschaftliche Beteiligung an den Gewinnen zugestehen, die mit den Rohstoffen ihres Landes erwirtschaftet werden. Es gibt viele Aktivitäten von indianischen Organisationen und Umweltorganisationen; sie kollidieren aber sehr schnell mit massiven wirtschaftlichen Interessen. Ein massiver Konflikt entsteht auch dadurch, daß einerseits Provinz- und Bundesregierung am Uranabbau beteiligt sind / waren und durch Steuer- und Pachteinnahmen („royalties“) daran verdienen, andererseits aber auch die Genehmigungsbehörde darstellen.

Betroffenes indigenes Volk

Denesuline (kurz „Dene“), Cree und Metis. Diese indigenen Völker leben im nördlichen Teil der Provinzen Manitoba, Saskatchwan und Alberta (Cree ebenfalls in Quebec). Sie sprechen ihre Sprachen Dene, Cree und Michif (Metis). Traditionell wird – aufgrund der geographischen und klimatischen Bedingungen – pro Familie ein großes Gebiet für die extensive Nutzung durch Jagd und Fischfang etc. zur Sicherung der Existenz benötigt.

Der Konflikt

Von 1991 – 1995 wurden 12 neue Uranbergwerksprojekte in Nord-Saskatchewan beantragt und genehmigt.

Auf dem 5-köpfigen Anhörungsausschuss („Lee-Panel“) war ein Vertreter der indigenen Völker (John Dantouze), der 1995 unter Protest vom Ausschuss zurücktrat, da die Uranfirmen die für eine qualifizierte Entscheidung notwendigen Unterlagen nicht vorlegten. Der Ausschuss legte der Regierung erhebliche Bedingungen und Einschränkungen für den Uranabbau nahe, in einem Fall eine Verschiebung des Projektes. Die Regierung ignorierte die Empfehlungen des Ausschusses weitgehend und gab „grünes Licht“ für den Uranabbau, unter Hintanstellung der Rechte der indigenen Völker sowie massiver ökologischer Bedenken.

Beteiligte deutsche Firma/Einrichtung

Uranerzbergbau GmbH, Bonn- Wesseling
Früher: Urangesellschaft mbH, Frankfurt (heute im Besitz von COGEMA, Frankreich)
Thyssen (Ausstattung der Bergwerke mit schwerem Gerät)
Neben der weltgrößten Uranfirma „CAMECO“ ist die französisch-staatliche „COGEMA“ (jetzt AREVA) einer der beiden Haupt-Aktiven.

Verletztung von Menschenrechten

Entzug der natürlichen Lebensgrundlagen in Folge der radioaktiven Verseuchung der Umwelt Recht auf Gesundheit – durch die radioaktive Verseuchung sowie Schwermetallbelastung von Flora, Fauna, Trinkwasser Recht auf Land / Verletzung der vertraglich (in den „treaties“) zugesicherten „gemeinsamen Landnutzung“ Recht auf eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung

Verstoß gegen ILO-Konvention

Artikel 2 Absatz 2 Nr. 1 und 2
Artikel 5 (a), (b)
Artikel 13, Art. 14 (Land / Grund und Boden)
Artikel 15 Absatz 1 und 2 (Ressourcen)
Artikel 20 (Beschäftigungsbedingungen)

Internationale Beteiligung am Protest

Seit Beginn der 89er Jahre wurde der Protest der First Nations durch Umweltschutz- und Friedensorganisationen in Saskatchewan unterstützt.. Seit 1985 besteht ein Zusammenarbeit mit Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen in Schweden („Folkkampanjen“), in der BRD (BUND, Gesellschaft für bedrohte Völker, AGIM), in der Schweiz („Incomindios“ und andere) und Frankreich (CSIA). Mehrfach waren Repräsentanten dieser Organisationen vor Ort und haben u.a. den Bundestag über die Problematik informiert (z.B. Info-Tour 1988, Bundestagsanfragen 1989).

Informationsgrundlage Quellen

Persönliche Teilnahme an den Anhörungsverfahren in den Jahren 1993, Berichte von personen „vor Ort“ Protokolle der anhörungsverfahren des Fearo-Panel Holger Schumann u.a. „Das Uran muß in der Erde bleiben“ (Quell-Verlag. 1990) Veröffentlichungen in „COYOTE“, Zeitschrift der AGIM Aktionsgruppe Indianer und Menschenrechte, München

Berichterstatter

Günter Wippel
ehemals koordinator „Uran und Indigene Völker“ der Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen
Vorstandsmitglied des „The World Uranium Hearing E.V.“
seit 2004: „Menschenrechte 3000“, Freiburg

Postfach 5102 79018 Freiburg
e-mail: GunterWippel@aol.com

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