Hungerstreik indigener Delegierter bei der UNO in Genf

Auf ihrem Land werden Rohstoffe wie Uran (z.B. in Kanada und Australien), Eisenerz und andere, seltene Mineralien (z.B. in südamerikanischen Staaten) abgebaut, und Öl- und Gasvorkommen rücksichtslos ausgebeutet werden, Wälder im Kahlschlagsverfahren zu billigem Zellstoff für die Papierindustrie verarbeitet.

Die natürlichen Lebensgrundlagen indigener Völker werden durch die katastrophalen Umweltauswirkungen dieser Rohstoffausbeutung zerstört, ihre Kultur und ihr Bestehen als selbständige Völker in dieser Welt massiv bedroht.

 

Der Hungerstreik und das spirituelle Fasten der Indigenen Vertreter, das breiteste Unterstützung von vielen indigenen Organisationen weltweit fand, als auch von Menschenrechtsorganisation aus der ganzen Welt unterstützt wurde, macht die verzweifelte Situation deutlich, in der viele indigenen Völker sich befinden.

 

Landraub, Mord und Vergewaltigung, gewaltsame Vertreibung von ihrem angestammten Land gehören in vielen Ländern zum Alltag indigener Gemeinschaften und Völker.

 

Der „Entwurf einer Deklaration der Rechte indigener Völker“ und deren Beschließung bei der UN soll dazu beitragen, indigenen Völkern Schutz vor den immer wieder stattfindenden Übergriffen zu geben.

 

Unglücklicherweise wird die Beschlußfassung über diese Deklaration von verschiedenen Regierungen bei der UN blockiert bzw. hintertrieben, zuletzt durch einen Versuch, eine sehr abgeschwächte und verwässerte Version der Deklaration ins Spiel zu bringen, die den Indigenen Völkern in keinster Weise die erforderlichen rechtlichen Mindeststandards sichern würde, um ihr Überleben als selbständige Völker garantieren.

 

Gegen diese Vorgehensweise richtete sich insbesondere der Hungerstreik.

Als Erfolg der massiven Unterstützung dieser Aktion ist zu sehen, daß die ‚verwässerte‘ Version der Deklaration vom Tisch genommen wurde.

 

In der Bundesrepublik …

 Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten einen wesentlichen Platz eingeräumt.

 Die Taten hinken allerdings weit hinter den Versprechen her.

 So schleppt sich die Ratifizierung der ILO Konvention 169 (ILO = International Labor Organisation), die den Schutz inidgener Völker und deren Land zum Inhalt hat, seit Jahren dahin.

 Während frühere Regierungen die Ratifizierung der ILO Konvention 169 mit Hinweis darauf ablehnten, daß innerhalb der BRD keine indigenen Völker leben würden, wird derzeit versucht, Ratifizierung der Konvention mit Hinweis darauf zu verhindern, daß sie eventuell doch von in der BRD lebenden Gruppen wie z.B. Sinti und Roma in Anspruch genommen werden könnte.

 
Die Leidtragenden dieser Politik bleiben die indigenen Völker weltweit, auf deren Land die rücksichtslose und häufig extrem umweltzerstörende Ausbeutung von Rohstoffen weitergeht.

 
„MENSCHENRECHTE 3000 e.V.“, Freiburg, fordert deshalb die Bundesregierung auf,

 
à die ILO-Konvention 169 zum Ende der UN Dekade für indigenen Völker zu ratifizieren und damit der Aufforderung von UN Generalsekretär Kofi Annan nachzukommen, eine gleichberechtigte „Partnerschaft in Aktion“ mit indigenen Völker zu beginnen,

 

à sich bei der UN Arbeitsgruppe für die „Draft Declaration of the Rights of Indigenous Peoples“ dafür einzusetzen, daß der Entwurf der Erklärung der Rechte indigener Völker in der ursprünglichen Form in der UNO verabschiedet wird, wie er bereits von der Unterkommission gegen Diskriminierung beschlossen worden ist.

 

Hintergrund:

Vor 30 Jahren hatte der lange Marsch indigener Völker, an ihrer Spitze nordamerikanische Indianer, durch die Institutionen der UNO begonnen.

Die UN Arbeitsgruppe für Indigene Völker wurde eingerichtet; die indigenen Repräsentanten erarbeiteten einen Entwurf für eine Erklärung der Rechte indigener Völker. Dieser Entwurf wude 1994 von der UN Unterkommision zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten angenommen.

 

Seitdem ist der weitere Prozess der Verabschiedung dieser Deklaration auf den höheren Ebenen innerhalb der UNO zum Stillstand gekommen. Verschiedene Nationalstaaten blockieren vehement die Verabschiedung der Deklaration auf der Ebene der entsprechenden UN Arbeitsgruppe.

Im Gegenzug versuchen verschiedene Staaten, eine weitgehend verwässerte Version der Deklaration durchzusetzen, was allerdings am entschiedenen Widerstand der indigenen Vertreter bei der UNO, unterstrichen durch den Hungerstreik und die weltweite Unterstützung Ende der vergangenen Woche – zunächst einmal – verhindert werden konnte.

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Website des Koordinationskreises ILO 169: www.ilo169.de

 

sowie über „MENSCHENRECHTE 3000“

Tel. 076 36 – 79 12 15

Handy 0162 – 822 87 17

 

 

Lothar Mark (MdB) setzt sich für Ratifizierung der IAO-Konvention 169 ein

Bislang zählt Deutschland nicht zu den Unterzeichnern der Konvention. Zwar leben in Deutschland selbst keine indigenen Völker, jedoch haben die auswärtige Politik und die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie die wirtschaftlichen Betätigungen deutscher Unternehmen in Ländern wie Kanada, Indien und Ekuador unmittelbare Folgen für die dort lebenden Ureinwohner.

„Als Mitglied in vielen internationalen Institutionen darf sich Deutschland der Verantwortung für die dort gefassten Beschlüsse nicht länger entziehen“, so Mark. „Wir müssen uns aktiv für die Rechte indigener Völker einsetzen. Dies gehört ebenso zu den Aufgaben der internationalen Politik wie die Förderung politischer und wirtschaftlicher Interessen.“ Der Einsatz des Mannheimer Abgeordneten für die IAO-Konvention 169 hat inzwischen dazu beigetragen, dass die Bundesregierung voraussichtlich im Dezember endgültig über die Ratifizierung entscheiden wird.

Berlin, 2. Dezember 2004
Bei Rückfragen:
Büro Lothar Mark
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Tel.: 030-227 77901
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