SwissPRO ILO169: Schweizer Regierung lässt indigene Völker im Stich

Der heute verabschiedete Bericht zeichnet ein völlig übertriebenes Bild der aus einer Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 der Schweiz angeblich erwachsenden finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen. Damit lenkt der Fahrendenbericht einerseits von der unbequemen Tatsache ab, dass die beschriebene missliche Situation der Fahrenden in der Schweiz auch ohne Ratifizierung der ILO 169 dringend behoben werden müsste. Vor allem aber bleibt die entscheidende aussenpolitische Dimension völlig unberücksichtigt. Die Gefahr besteht, dass aufgrund des bundesrätlichen Antrags auf Abschreibung des Postulats Nr. 99.3433 die entsprechende Diskussion im Parlament in weite Ferne rückt.

Dies obwohl sich die Schweiz gemäss dem Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz für die Jahre 2003–2007 speziell auch für die Rechte indigener Völker einsetzt. Aufgeführt werden etwa die Teilnahme der Schweiz an den Verhandlungen zur Erklärung der UNO über die Rechte der indigenen Völker, ihr Beobachterstatus in der UNO-Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen, die so genannte Do-no-harm-Politik der Entwicklungszusammenarbeit und, explizit (!) die Prüfung der Ratifizierung der ILO 169.

Fachkreise betonen immer wieder, dass es der Schweiz ohne die Ratifizierung der ILO 169 weiterhin misslingen wird, den notwendigen moralischen und diplomatischen Einfluss zugunsten der Rechte der Indigenen und tribalen Völker gegenüber anderen Regierungen auszuüben.
Swisspro-ILO 169 erinnert in diesem Zusammenhang nachdrücklich daran, dass:

  • In Bezug auf die Situation der Fahrenden primär bereits bestehende gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen sind, welche zumeist weiter gehen als die vagen Verpflichtungen der ILO 169.
  • Die ILO 169 aussenpolitisch für die Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Friedensförderung und in bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in vielen Fällen das einzige effektive Instrument zum Schutze Indigener und tribaler Völker darstellt und eine Ratifizierung dringend benötigte Glaubwürdigkeit schaffen würde.
  • Die ILO 169 den Vertragsstaaten grösstmöglichen Spielraum bei der Umsetzung lässt. Die Konvention besitzt bewusst programmatischen Charakter und dient vorrangig dem Setzen eines rechtlichen Rahmens innerhalb dessen die Verhandlungspartner (Indigene, Gewerkschaften, Verbände, Regierungen etc.) agieren müssen.
  • Aus einer Ratifizierung der ILO 169 der Schweiz grundsätzlich keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen erwachsen.

In der NGO-Koalition Swisspro-ILO 169 sind folgende Organisationen vertreten:
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Centre de documentation, de recherche et d’information des peuples autochtones (doCip), Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz (infoe Schweiz), Internationales Komitee für die Indianer Amerikas (Incomindios Schweiz), International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA Schweiz), PROPAZ Suiza-Chiapas (Gemeinsames Friedensprogramm für Südmexiko von Caritas, Fastenopfer, HEKS), Traditions pour Demain

Das Anliegen wird unterstützt von:
Alliance Sud, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Brot für alle, Bruno Manser Fonds, Caritas Schweiz, christlicher friedensdienst, Greenpeace, Fédération genevoise de coopération (FGC), Fédération vaudoise de coopération (FEDEVACO), Fastenopfer, Four Winds, HEKS, humanrights.ch/MERS, MCI Genève, Peacewatch Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Swissaid, WWF Schweiz

Aus: Newsletter 274 der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz

Schweiz: Neue NGO-Koalision kämpft für Ratifizierung

Sie will zur Diskussion im Parlament sachlich und konstruktiv beitragen und die aussenpolitische Signalwirkung der Solidarität mit den indigenen Völkern, sowie die anstehenden innenpolitischen Aufgaben im Bezug auf die Fahrenden betonen. Ihr gehören folgende Organisationen und Institutionen an: Indigenous Peoples‘ Center for Documentation, Research and Information (DoCip), Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Internationales Komitee für die Indianer Amerikas (Incomindios Schweiz), Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz (infoe Schweiz), International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA Schweiz), PROPAZ Suiza-Chiapas (Gemeinsames Friedensprogramm für Südmexiko von Caritas, Fastenopfer, HEKS), Traditions pour Demain. Folgende Organisationen unterstützen die swissproILO169: Alliance Sud, Bruno Manser Fonds, Greeneace, WWF Schweiz, FEDEVACO, FGC, MCI Genève, Caritas Schweiz, Swissaid, HEKS, humanrights.ch/MERS, Fstenopfer, Brot für alle, akte.

Die Diskussion in der Schweiz:

Die Diskussion im Parlament verlief bis anhin grob vereinfacht auf zwei Schienen:

Aussenpolitisch war sich sowohl Bundesrat, wie auch Ständerat und Nationalrat weitgehend einig, dass der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 eine wichtige Signalwirkung beikommt. Seitens Bundesbehörde unterstützten insbesondere das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten darunter die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, die Ratifizierung.

Innenpolitisch gab es Unklarheiten und Ängste, mit welchen Verpflichtungen eine solche Ratifikation einhergeht, insbesondere war unklar, ob sich Schweizer Fahrende als tribales Volk deklarieren und somit in den Anwendungsbereich der ILO 169 fallen würden. Seitens Bundesbehörde unterstützten insbesondere das Eidgenössische Departement für Inneres, darunter das Bundesamt für Kultur, die Ratifizierung. Das Volkswirtschaftsdepartement, darunter hauptsächlich das SECO, hat sich immer wieder aus Kostengründen gegen die Ratifizierung ausgesprochen.

Vorgehen:

Im Frühling 2006 wurde von der Bundesverwaltung der Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz fertig gestellt. Die Koalition swissproILO169 hat dazu Argumente für die Ratifizierung zusammengestellt und Kontakt zu Bundesrätin Calmy-Rey aufgenommen. Der Bundesrat befindet am 13. September über den Bericht. Danach kommt er in die Kommissionen (Aussenpolitische Kommission und Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit). Ende Jahr nimmt das Parlament während den Sessionen dazu Stellung. SwissproILO169 wird im Parlament möglichst breite Überzeugungsarbeit für eine Ratifizierung der ILO-Konvention 169 leisten. Ende 2006 oder Anfang 2007 wird der Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz offiziell publiziert. Die Koalition wird auf diese Publikation reagieren.

Die Kontaktperson für die GfbV ist Kaspar Haller kaspar.haller@gfbv.ch.

Internationaler Tag der indigenen Völker: Die Schweiz muss endlich Farbe bekennen

Die Schweiz hat an der Sitzung des neuen UNO-Menschenrechtsrates vom 29. Juni 2006 die Deklaration zum Schutz der indigenen Völker explizit unterstützt und damit einen wichtigen Schritt getan. Jetzt geht es darum, den Worten Taten folgen zu lassen und innen- wie aussenpolitisch kohärente Menschenrechtsarbeit zu leisten. Währenddem die Deklaration des Menschenrechtsrates primär ein politisches Zugeständnis darstellt, ist die ILO-Konvention 169 ein rechtsverbindliches Instrument – das bisher einzige zum Schutz von indigenen und tribalen Völkern. Es wäre nur konsequent, wenn die Schweiz als internationale Drehscheibe der UNO-Menschenrechtspolitik und als Gastland für zahlreiche indigene Delegierte mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 international eine kohärente Position in der Menschenrechtspolitik einnehmen würde.

swisspro-ILO169 besorgt über bisherige Debatte

Die Schweiz zögert mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 169, weil sie zusätzliche Leistungsansprüche für Fahrende befürchtet, die sich als tribales Volk deklarieren und so in den Anwendungsbereich der Konvention fallen könnten. Die ILO-Konvention 169 mit ihrem flexiblen Anwendungscharakter bietet der Schweiz jedoch primär einen grösseren programmatischen Rahmen zur Regelung der Rechte der Fahrenden, für welche unser Land durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten bereits seit 1999 verpflichtet ist. Umso mehr zeigt sich swisspro-ILO169 besorgt und irritiert, dass vor allem das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in seinen Vorberichten zu den Auswirkungen einer Ratifikation ein kosten- und rechtsaufwändiges Szenario vorzeichnet. Die aktuelle Debatte droht, wie bereits im Jahr 2001, erneut den Hauptfokus der ILO-Konvention 169 zu verlieren und den Schutz der weltweit rund 350 Millionen Indigenen ob der innenpolitischen Debatte gänzlich zu vergessen.

Koalition fordert kohärente Menschenrechtspolitik

Mit der Unterstützung von weiteren Organisationen hat sich die Koalition swisspro-ILO169 zum Ziel gesetzt, das Parlament und die Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit der ILO-Konvention 169 hinzuweisen und auf eine Ratifizierung durch die Schweiz hinzuarbeiten. Es geht nicht an, dass die Schweiz aussenpolitisch den Schutz der indigenen Völker und den Schutz für Minderheiten propagiert und sich innenpolitisch vor Verantwortung scheut. Mit der Ratifizierung kann die Schweiz international eine wichtige Signalwirkung erzeugen: einerseits für den Schutz der indigenen Völker, andererseits als Bekräftigung der bestehenden Rechte der Fahrenden.

Der NGO-Koalition swisspro-ILO169 gehören folgende Organisationen und Institutionen an:

• DoCip – Indigenous Peoples‘ Center for Documentation, Research and Information

• Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

• Internationales Komitee für die Indianer Amerikas (Incomindios Schweiz)

• International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA Schweiz)

• Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz (infoe Schweiz)

• PROPAZ Suiza-Chiapas (Gemeinsames Friedensprogramm für Südmexiko von Caritas, Fastenopfer, HEKS)

• Traditions pour Demain

UnterstützerInnen:

• Alliance Sud (Arbeitsgemeinschaft Swissaid, Fastenopfer, Brot für Alle, Helvetas, Caritas und Heks)

• arbeitskreis tourismus & entwicklung

• humanrights.ch/MERS

• WWF Schweiz

Der UN Menschenrechtsrat verabschiedet den überarbeiteten Entwurf zur Erklärung der Rechte Indigener

Die Entscheidung erging mit

30 Ja-Stimmen (Aserbeidschan, Brasilien, China, Cuba, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Indien, Indonesien, Japan, Kamerun, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Peru, Polen, Rumänien, Sambia, Südafrika, Südkorea, Saudi Arabien, Schweiz, Sri Lanka, Tschechische Republik, Uruguay)

2 Nein (Kanada, Russland)

12 Enthaltungen (Algerien, Argentinien, Bahrain, Bangladesh, Ghana, Jordanien, Marokko, Nigeria, Philippinen, Senegal, Tunesien, Ukraine)

Djibouti, Gabun und Mali nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Kanada hatte die Abstimmung beantragt und zusammen mit Russland bemängelt, dass der Text jetzt überhastet verabschiedet würde, obwohl noch Spielraum für weitere Kompromisse möglich gewesen sei. Beide Staaten meldeten auch rechtliche Vorbehalte gegen das Konsultationsverfahren innerhalb der Arbeitsgruppe an. Kanada erläuterte, die Erklärung werden keine rechtliche Wirkung haben. Auch Staaten wie Bangladesh monierten, der Text des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe sei nicht mehr abschließend diskutiert worden, was ein ungewöhnliches Verfahren darstelle.

Deutschland begrüßte den jetzigen Textentwurf und die Vorgaben zu zentralen Punkten wie Selbstbestimmung. Diese sei im Kontext dieser Erklärung im Sinne einer größeren Autonomie zu verstehen. Deutsche Minoritäten würden nicht unter die Anwendung dieser Erklärung fallen. Die gleichen Vorbehalte äußerte Großbritannien mit Bezug auf Überseebevölkerungen und Minderheiten.

Der Großteil der Staaten verwies, im Unterschied zu Kanada, auf die lange Beratungszeit zu diesem Text, und dass es nun an der Zeit sei, darüber abschließend zu befinden. Nach 11 Jahren Beratung in der Arbeitsgruppe und nach mehr als 20 Jahren Textarbeit können nicht von ‚Hast‘ gesprochen werden. So hob Peru darauf ab, dass es sich um den bestmöglichen Textentwurf handele. Anderes sei nicht zu bekommen; und das auf Jahre hinaus.

Der Indigenous Caucus stellte in einer Stellungnahme die Partnerschaft mit Staaten in Aussicht, soweit sie sich nach Geist und Buchstaben an die Erklärung hielten. Zwei abweichende Meinungen kamen von zwei kleinen indigenen Organisationen, die die Verwässerung des ursprünglichen Textes anprangerten.

Theodor Rathgeber

Tagung zur ILO169 in der Evangelischen Akademie in Iserlohn

Vom 31. August bis 2. September 2006 findet nun schon im 4. Jahr eine Tagung zur ILO-Konvention Nr. 169 statt.
Themenschwerpunkte sind die Erfahrungen mit der ILO-Konvention 169 in Lateinamerika, die UN-Dekade zu indigenen Völkern, der politische Dialog mit Institutionen aus Politik und Wirtschaft wie auch Strategien zur Ratifizierung der ILO 169 im Mittelpunkt stehen.

Download des Tagungsprogramms

taz: Rot-Grün soll sich für Ureinwohner einsetzen

Auch eine Neuauflage der "UN-Dekade für indigene Völker" droht zu scheitern. Die UNO hatte diese 1994 ausgerufen, um Rechte der Urvölker festzuschreiben. "Herausgekommen ist nichts: Wir bleiben Menschen zweiter Klasse", urteilt Andrea Carmen vom Volk der Yaqui in Peru. Trotzdem einigten sich die Ureinwohner mit der UNO auf eine solche Neuauflage. Wie die taz aus UN-Kreisen erfuhr, droht ebendiese allerdings wegen Termindrucks zu scheitern. " RENI

Hintergrundartikel und Interview:

Hungerstreik indigener Delegierter bei der UNO in Genf

Auf ihrem Land werden Rohstoffe wie Uran (z.B. in Kanada und Australien), Eisenerz und andere, seltene Mineralien (z.B. in südamerikanischen Staaten) abgebaut, und Öl- und Gasvorkommen rücksichtslos ausgebeutet werden, Wälder im Kahlschlagsverfahren zu billigem Zellstoff für die Papierindustrie verarbeitet.

Die natürlichen Lebensgrundlagen indigener Völker werden durch die katastrophalen Umweltauswirkungen dieser Rohstoffausbeutung zerstört, ihre Kultur und ihr Bestehen als selbständige Völker in dieser Welt massiv bedroht.

 

Der Hungerstreik und das spirituelle Fasten der Indigenen Vertreter, das breiteste Unterstützung von vielen indigenen Organisationen weltweit fand, als auch von Menschenrechtsorganisation aus der ganzen Welt unterstützt wurde, macht die verzweifelte Situation deutlich, in der viele indigenen Völker sich befinden.

 

Landraub, Mord und Vergewaltigung, gewaltsame Vertreibung von ihrem angestammten Land gehören in vielen Ländern zum Alltag indigener Gemeinschaften und Völker.

 

Der „Entwurf einer Deklaration der Rechte indigener Völker“ und deren Beschließung bei der UN soll dazu beitragen, indigenen Völkern Schutz vor den immer wieder stattfindenden Übergriffen zu geben.

 

Unglücklicherweise wird die Beschlußfassung über diese Deklaration von verschiedenen Regierungen bei der UN blockiert bzw. hintertrieben, zuletzt durch einen Versuch, eine sehr abgeschwächte und verwässerte Version der Deklaration ins Spiel zu bringen, die den Indigenen Völkern in keinster Weise die erforderlichen rechtlichen Mindeststandards sichern würde, um ihr Überleben als selbständige Völker garantieren.

 

Gegen diese Vorgehensweise richtete sich insbesondere der Hungerstreik.

Als Erfolg der massiven Unterstützung dieser Aktion ist zu sehen, daß die ‚verwässerte‘ Version der Deklaration vom Tisch genommen wurde.

 

In der Bundesrepublik …

 Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten einen wesentlichen Platz eingeräumt.

 Die Taten hinken allerdings weit hinter den Versprechen her.

 So schleppt sich die Ratifizierung der ILO Konvention 169 (ILO = International Labor Organisation), die den Schutz inidgener Völker und deren Land zum Inhalt hat, seit Jahren dahin.

 Während frühere Regierungen die Ratifizierung der ILO Konvention 169 mit Hinweis darauf ablehnten, daß innerhalb der BRD keine indigenen Völker leben würden, wird derzeit versucht, Ratifizierung der Konvention mit Hinweis darauf zu verhindern, daß sie eventuell doch von in der BRD lebenden Gruppen wie z.B. Sinti und Roma in Anspruch genommen werden könnte.

 
Die Leidtragenden dieser Politik bleiben die indigenen Völker weltweit, auf deren Land die rücksichtslose und häufig extrem umweltzerstörende Ausbeutung von Rohstoffen weitergeht.

 
„MENSCHENRECHTE 3000 e.V.“, Freiburg, fordert deshalb die Bundesregierung auf,

 
à die ILO-Konvention 169 zum Ende der UN Dekade für indigenen Völker zu ratifizieren und damit der Aufforderung von UN Generalsekretär Kofi Annan nachzukommen, eine gleichberechtigte „Partnerschaft in Aktion“ mit indigenen Völker zu beginnen,

 

à sich bei der UN Arbeitsgruppe für die „Draft Declaration of the Rights of Indigenous Peoples“ dafür einzusetzen, daß der Entwurf der Erklärung der Rechte indigener Völker in der ursprünglichen Form in der UNO verabschiedet wird, wie er bereits von der Unterkommission gegen Diskriminierung beschlossen worden ist.

 

Hintergrund:

Vor 30 Jahren hatte der lange Marsch indigener Völker, an ihrer Spitze nordamerikanische Indianer, durch die Institutionen der UNO begonnen.

Die UN Arbeitsgruppe für Indigene Völker wurde eingerichtet; die indigenen Repräsentanten erarbeiteten einen Entwurf für eine Erklärung der Rechte indigener Völker. Dieser Entwurf wude 1994 von der UN Unterkommision zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten angenommen.

 

Seitdem ist der weitere Prozess der Verabschiedung dieser Deklaration auf den höheren Ebenen innerhalb der UNO zum Stillstand gekommen. Verschiedene Nationalstaaten blockieren vehement die Verabschiedung der Deklaration auf der Ebene der entsprechenden UN Arbeitsgruppe.

Im Gegenzug versuchen verschiedene Staaten, eine weitgehend verwässerte Version der Deklaration durchzusetzen, was allerdings am entschiedenen Widerstand der indigenen Vertreter bei der UNO, unterstrichen durch den Hungerstreik und die weltweite Unterstützung Ende der vergangenen Woche – zunächst einmal – verhindert werden konnte.

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Website des Koordinationskreises ILO 169: www.ilo169.de

 

sowie über „MENSCHENRECHTE 3000“

Tel. 076 36 – 79 12 15

Handy 0162 – 822 87 17

 

 

Lothar Mark (MdB) setzt sich für Ratifizierung der IAO-Konvention 169 ein

Bislang zählt Deutschland nicht zu den Unterzeichnern der Konvention. Zwar leben in Deutschland selbst keine indigenen Völker, jedoch haben die auswärtige Politik und die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie die wirtschaftlichen Betätigungen deutscher Unternehmen in Ländern wie Kanada, Indien und Ekuador unmittelbare Folgen für die dort lebenden Ureinwohner.

„Als Mitglied in vielen internationalen Institutionen darf sich Deutschland der Verantwortung für die dort gefassten Beschlüsse nicht länger entziehen“, so Mark. „Wir müssen uns aktiv für die Rechte indigener Völker einsetzen. Dies gehört ebenso zu den Aufgaben der internationalen Politik wie die Förderung politischer und wirtschaftlicher Interessen.“ Der Einsatz des Mannheimer Abgeordneten für die IAO-Konvention 169 hat inzwischen dazu beigetragen, dass die Bundesregierung voraussichtlich im Dezember endgültig über die Ratifizierung entscheiden wird.

Berlin, 2. Dezember 2004
Bei Rückfragen:
Büro Lothar Mark
Platz der Republik 1
1101 Berlin
Tel.: 030-227 77901
Fax.: 030-227 76901