ILO169 | FAQ
Die ILO 169 Konvention von 1989 erkennt die eigenständigen Merkmale und Lebensentwürfe eines indigenen Volkes an. Die insgesamt 44 Artikel sollen indigenen Völkern eine Entwicklung ermöglichen, die ihren jeweiligen eigenen Prioritäten als indigenes Volk Rechnung trägt. Herzstück der ILO-Konvention 169 sind die Konsultations- und Partizipationsverfahren in den Artikeln 6 und 7, um Beteiligung und Mitsprache indigener Völker an Projekten zu gewährleisten, die sie betreffen.
Die festgelegten Rechte der indigenen Völker sind keine Privilegien oder Sonderrechte, stattdessen sind es allgemein geltende Menschenrechte, die an die besondere kulturelle und soziale Situation dieser Völker angepasst sind.
Hier die deutsche sowie die englische Fassung:
Der Begriff „indigen“ ist eine Eindeutschung des englischen Begriffs „indigenous“, der mit „eingeboren“ übersetzt werden kann. Allerdings ist der Begriff „eingeboren“ im deutschen stark mit negativen Begrifflichkeiten wie „primitiv“, „unterentwickelt“ usw. assoziiert. Deshalb war man bemüht, einen neutraleren Begriff zu finden und bedient sich des Begriffs „indigen“.
Die ILO sprach schon 1953 in der Konvention 107 von „indigenen und in Stämmen lebenden Völkern“, die Konvention 169 verwendet denselben Wortlaut in der Bezeichnung der neuen Konvention 169.
Im Sinne der UN und der ILO ist der Begriff ‚indigen‘ damit durch die ILO 169 sowie durch die UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples umrissen und bedeutet mehr als die wörtliche Übersetzung von ‚indigen‘ als ‚eingeboren‘.
In neuerer Zeit wurde im deutschen Sprachraum die Verwendung des Begriffs „Völker“ kritisiert, in manchen Medien wurde von „indigenen Bevölkerung“ statt von „indigenen Völkern“ gesprochen.
Die ILO 169 schreibt eine breites Band von Rechten indigener und in Stämmen lebender Völker fest: Sie betont zunächst, dass ihnen alle Menschenrechte im vollem Umfang zustehen.
„Aufgabe der Regierungen, mit Beteiligung der betreffenden Völker [ist es] koordinierte und planvolle Maßnahmen auszuarbeiten, um die Rechte dieser Völker zu schützen ( … )“ und „ b) die volle Verwirklichung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte dieser Völker unter Achtung ihrer sozialen und kulturellen Identität, ihrer Bräuche und Überlieferungen und ihrer Einrichtungen zu fördern; ( … ) (Art 2 der ILO 169).
Nach Art 5
„a) sind die sozialen, kulturellen, religiösen und geistigen Werte und Gepflogenheiten dieser Völker anzuerkennen und zu schützen ( … )“
Art 7 der ILO 169 legt fest
„1. Die betreffenden Völker müssen das Recht haben, ihre eigenen Prioritäten für den Entwicklungsprozeß, soweit er sich auf ihr Leben, ihre Überzeugungen, ihre Einrichtungen und ihr geistiges Wohl und das von ihnen besiedelte oder anderweitig genutzte Land auswirkt, festzulegen ( … ) „
In weiteren Artikeln werden die Regierungen verpflichtet, die Gebräuche und das Gewohnheitsrecht der Indigenen gebührend zu berücksichtigen (Art. 8 und 9).
Von zentraler Bedeutung ist Art. 14:
„1. Die Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land sind anzuerkennen.“
Im nachfolgenden Artikel wird dieses Recht auch auf die Ressourcen des Landes ausgeweitet, und sieht eine Beteiligung der Indigenen an der Nutzung und Bewirtschaftung dieser Ressourcen vor, gegebenenfalls Schadensersatz für Schäden, die durch den Abbau von Ressourcen (z.B. durch Bergbau) verursacht werden.
Art. 16 verbietet im wesentlichen die zwangsweise Umsiedlung; sollte Umsiedlung unumgänglich sein, ist gleichwertiges Land in mindestens gleicher Größe bereitzustellen, Verluste sind zu ersetzen.
Die Arbeitsbedingungen – zentrales Anliegen der ILO – sind in Art. 20 ausführlich geregelt, um sicherzustellen, dass Indigene nicht ausgebeutet oder diskriminiert werden. In den nachfolgenden Artikeln wird besonders auf die Notwendigkeit von allgemein- und berufsbildenden Programmen eingegangen, sowie auf die gesundheitliche Versorgung.
Die ILO 169 legt eine weitgehende Partizipation für Indigene bei Entscheidungen fest, die sie betreffen. Sie gewährt (nach dem entsprechenden Manual) allerdings kein Vetorecht. Im Laufe der Jahre hat sich jedoch die Praxis des „free prior and informed consent (FPIC)“ herausgebildet – indigene Völker müssen über Projekt, die sie betreffen, vorher zutreffend informiert werden und VOR Projektbeginn ihre freiwillige Zustimmung gegeben haben.
Durch die ILO 169 wird weitgehende Selbstbestimmung in kulturellen und sozialen Belangen festgelegt – während sie nicht Selbstbestimmung in politischer Hinsicht anspricht; diese liegt außerhalb des Mandats der ILO.
Ratifizierung bedeutet, dass das Parlament eines Staates die Regierung ermächtigt bzw. beauftragt, einer völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung, z.B. der ILO 169, beizutreten.
Die Konvention wird bei Ratifizierung zu einem rechtlich verbindlichen Vertrag, der den Staat an die Einhaltung der festgelegten Standards bindet;
Anders als viele UN-Pakte, z.B. zu Politischen und Bürgerlichen Rechten, gegen Folter, zur Abschaffung jeder Art von Diskriminierung von Frauen etc., wurde die ILO 169 bisher nur von einer überschaubaren Zahl von Staaten der Welt unterzeichnet: So ratifizierten fast alle Länder Süd- und Mittelamerikas, Mexiko, die Zentralafrikanische Republik und Nepal; in Europa Norwegen (1990), Dänemark (1996), die Niederlande (1998), Spanien (2007), zuletzt ratifizierte Luxemburg (2018) als 23tes Land.
Der Deutsche Bundestag ratifizierte die ILO-Konvention 169 am 15. April 2021. Die Ratifizierung wurde zum 23. Juni 2021 der ILO übermittelt; die Konvention wurde ein Jahr später für die Bundesrepublik rechtsverbindlich.
Im Juli 2018 verlautbarte die EU Kommission in einer Antwort auf eine Anfrage von Abgeordneten, dass sie die Ratifizierung der ILO 169 durch die EU-Mitgliedsstaaten unterstützt.
(Die EU als solche kann die ILO-Konvention nicht ratifizieren, da sie kein Staat ist.)
Das Europäische Parlament forderte 2018 ebenfalls zur Ratifizierung der ILO 169 und zur Anerkennung der Rechte Indigener Völker auf, und hob auch die Bedeutung indigener Völker beim Klimaschutzhervor.
Bislang hat jedoch nur eine kleine Zahl von EU-Ländern die ILO169 ratifiziert: Dänemark (1996), Niederlande (1998), Spanien (2007) und Luxemburg (2018) – und seit 2021 Deutschland.
Norwegen, nicht zur EU gehörend, ratifizierte die ILO169 bereits 1990.
In Europa haben – inzwischen anerkanntermaßen – die Länder Norwegen, Schweden und Finland Indigene Völker, die Sami, innerhalb ihres Staatsgebiets. Jedoch hat nur Norwegen (ein nicht EU-Staat) hat die ILO169 ratifiziert. Schweden und Finland halten sich zurück.
Siehe hierzu auch:
“Why (not) Commit? – Norway, Sweden and Finland and the ILO Convention 169” by Anne Julie Semb, Nordic Journal of Human Rights, pp 122–147, 25 September 2012
(Quelle: www.idunn.no/doi/10.18261/ISSN1891-814X-2012-02-02
Schweden arbeitet auf eine Anerkennung der Rechte Indigener Völker (hier der Saami) hin, hat ide ILO-Konvention 169 aber bislang nicht ratifiziert
| Staat | Ratifizierungsdatum |
|---|---|
| Bolivia (Plurinational State of) | 11. Dezember 1991 |
| Colombia | 7. August 1991 |
| Norway | 19. Juni 1990 |
| Mexico | 5. September 1990 |
| Honduras | 28. März 1995 |
| Guatemala | 5. Juni 1996 |
| Denmark | 22. Februar 1996 |
| Costa Rica | 2. April 1993 |
| Paraguay | 10. August 1993 |
| Peru | 2. Februar 1994 |
| Argentina | 3. Juli 2000 |
| Brazil | 25. Juli 2002 |
| Venezuela (Bolivarian Republic of) | 22. Mai 2002 |
| Dominica | 25. Juni 2002 |
| Ecuador | 15. Mai 1998 |
| Fiji | 3. März 1998 |
| Netherlands | 2. Februar 1998 |
| Nepal | 14. September 2007 |
| Spain | 15. Februar 2007 |
| Chile | 15. September 2008 |
| Central African Republic | 30. August 2010 |
| Nicaragua | 25. August 2010 |
| Luxembourg | 5. Juni 2018 |
| Deutschland | 15. April 2021 |

