Gleichzeitig untersagt sie Diskriminierung im Ausbildungs-, Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich. Den Regierungen, die sie ratifiziert haben, erlegt sie Mindeststandards im Umgang mit Ureinwohnern und in Stämmen lebenden Völkern auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass betroffene Völker gründlich informiert werden und zustimmen müssen, bevor Maßnahmen beispielsweise der Entwicklungszusammenarbeit realisiert werden können, die sich auf ihre Lebensverhältnisse auswirken. Die betroffenen Ureinwohner müssen an den entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Die wichtigsten der insgesamt 44 Artikel sind:
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volle Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 2, 3)
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Recht auf Gestaltung der eigenen Zukunft (Art. 6, 7)
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Recht auf kulturelle Identität und auf gemeinschaftliche Strukturen und Traditionen (Art. 4)
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Recht auf Land und Ressourcen (Art. 13-19)
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Recht auf Beschäftigung und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 20)
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Recht auf Ausbildung und Zugang zu den Kommunikationsmitteln (Art. 21)
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Recht auf Beteiligung bei der Findung von Entscheidungen, die diese Völker betreffen ( Art. 6)
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Gleichberechtigung vor Verwaltung und Justiz (Art 2, 8, 9).
Die Konvention 169 stärkt die rechtliche Stellung der traditionellen Selbstverwaltungsorgane (z.B. Stammesräte, Land Councils). Besonderen Schutz genießen die ursprünglich besiedelten Territorien, bis hin zum Recht auf Rückforderung von Land, die kulturelle Identität, die natürliche Umwelt sowie die auf indigenen Territorien vorkommenden Rohstoffe.
Außerdem erlaubt eine Ratifizierung der Konvention den Zugriff auf die
Kontrollmechanismen der ILO:
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Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, müssen alle fünf Jahre Berichte über die Umsetzung des Abkommens vorlegen.
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Regierungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen können Klagen oder Beschwerden einreichen, wenn ein Signatarstaat gegen die Konvention verstößt
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Auf dem Umweg über diese Institutionen, zum Beispiel Gewerkschaften, können auch Indigene Völker gegen Verletzungen der Konvention Klage erheben.
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Auch Menschenrechtsorganisationen (NGOs) erhalten neue Möglichkeiten, sich einzumischen und Menschenrechtsverletzungen von Verursacherstaaten öffentlich zu machen.