Auf Ebene der EU wird die Konvention als Wegweiser für die Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten betrachtet. Schon am 9. Februar 1994 forderte das Europäische Parlament die EU-Regierungen (mit Entschließungsantrag A3-0059/94) auf, der ILO-Konvention beizutreten. 1998 verabschiedete die EU-Kommission mit ausdrücklichem Bezug auf die ILO-Konvention 169 ein Strategiepapier zur verbesserten, zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU und indigenen Völkern. Im selben Jahr verabschiedete auch der Ministerrat eine entsprechende Resolution (13461/98).