Indigene Rechte auf den Philippinen

Land (Basisdaten)

Staatsfläche: 300.000 qkm; Hauptstadt: Manila

80,4 Mio. Einwohner (2002), davon 15-20% Angehörige indigener Völker (über 12 Mio.), verteilt auf 50 der 78 Provinzen

Indigene Völker gehören auf den Philippinen zu den sozial Deklassierten. Ein besonders gravierendes Beispiel sozialer Armut stellen die Agta Negritos dar. Die Sterblichkeitsrate ihrer Kinder liegt bei 34%, im Vergleich zum nationalen Durchschnittl von 3%. Die Lebenserwartung beträgt durchschnittlich 66 Jahre, bei den Agtas liegt sie bei 21,5 Jahren.

Politische und wirtschaftliche Charakteristika

Regierungsform: Präsidialsystem, Zwei-Kammer-System Repräsentantenhaus und Senat; neue Verfassung von 1987 nach jahrelanger Diktatur (seit 1972).

Natürliche Ressourcen wurden seit der Kolonialzeit im Dienste der ‚nationalen Entwicklung‘ ausgebeutet, ohne dass die lokale Bevölkerung je einen Vorteil gehabt hätte. Die Waldbestände in der Cordillera wurden durch Einschlaglizenzen um ein Drittel verringert; von 70% Waldflächenanteil auf heute nur noch ca. 45%. Auch andere reiche Vorkommen an Erzen (Gold, Kupfer), Wasser (Staudämme) oder landwirtschaftlichen Nutzflächen auf indigenen Territorien wurden den Regionen entnommen. Die Liberalisierung der Wirtschaftspolitik beschleunigt diesen Raubbau – u.a. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Europäischen Union.

Fallbeschreibung

Im Zuge demokratischer Reformen nach der Diktatur Marcos versuchten die Regierungen, dem philippinischen Staat ein rechtspolitisch progressives Image zu verschaffen. So zählen die Philippinen in Bezug auf indigene Rechte zu den aktivsten und fortschrittlichsten Regierungen in Asien; etwa auch bei der Umsetzung der Konvention über biologische Vielfalt.

Das Gesetz über indigene Rechte (Indigenous Peoples’ Rights Act) vom October 1997 anerkennt die traditionellen Landrechte und die Selbstverwaltung auf den Territorien, schützt die kulturelle Integrität (Traditionen, Religion und Gebräuche) und schreibt Verfahren der Konsultation und Partizipation vor. Insbesondere Bergbauvorhaben auf indigenen Territorien benötigen den schriftlich niedergelegten Konsens der betroffenen lokalen Bevölkerung (Sektion 3, Abschnitt III des Gesetzes). Diese letzte Regelung geht in ihrem expliziten Bezug auf den Konsens noch über die ILO-Konvention 169 hinaus. Das Gesetz über indigene Rechte schreibt außerdem die Einrichtung einer nationalen Kommission unter Beteiligung indigener Repräsentanten vor – National Commission of Indigenous Peoples –, die Land an indigene Gemeinschaften rückübereignen soll.

Nun sind Gesetze das eine, die Wirklichkeit das andere. Zum einen stellte die National Commission on Indigenous Peoples 1998 klar, dass alle Bodenschätze unterhalb der Erde in der Verfügungsmacht des Staates bleiben und bestehende Berbauprojekte vom Konsensverfahren ausgenommen sind. Auch sonst wird die Vorschrift zu umfassend informierenden und konsensualen Konsultationsverfahren kaum umgesetzt. Außerdem hinkt die Kommission in der Bearbeitung der Anträge auf Rückübereignung dem Ansturm hoffnungslos hinterher. In drei Jahren (1998-2001) bearbeitete die Kommission gerade einmal neun von über 500 Anträgen.

So äußern einige indigene Organisationen, wie die Cordillera Peoples’ Alliance, offen ihre Enttäuschung über das neue Gesetz und fordern die Ratifizierung der ILO-Konvention 169. Dies würde die Regierung verpflichten, die Umsetzung der Regelungen auch nach außen zu dokumentieren. Dabei würde die Interpretation darüber, wie gelungen die Umsetzung ausfällt, einem internationalen Gremium zufallen und dem Definitionsvormacht der Regierung entzogen.

Europäische Einwirkung

EU-Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Official Development Assistance (ODA)

Internationaler Bezug

Das ILO-Büro in Manila unterstützt den Aufbau von Netzwerken innerhalb indigener Organisationen, um die Umsetzung des Gesetzes zu fördern

Informationsgrundlage ´

Rodolfo Stavenhagen, UN-Sonderberichterstatter; Bericht an die Menschenrechtskommission 2003; E/CN.4/2003/90/Add.3

Peter Cuasay, Indigenizing Law or Legalizing Governmentality? Mskt. Chiang Mai, Thailand, 2003

Berichterstatter (Organisation, Kontakt)

Dr. Theodor Rathgeber, Koordinationskreis ILO 169; ilo169@gmx.de

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