Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/International Labour Organisation) aus dem Jahr 1989 ist das einzige internationale Vertragswerk, das grundlegende Rechte indigener Völker (Ureinwohner) rechtsverbindlich schützt. Sie ist im internationalen Bereich zu einer zentralen Richtlinie für Konsultations- und Informationsverfahren bei unternehmerischen Aktivitäten geworden, die auf den Territorien indigener Gemeinschaften durchgeführt werden. Da Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls vielfältigen Einfluss auf die Lebensverhältnisse indigener Völker nehmen und der Anspruch auf eine Politik in enger Übereinstimmung mit den Menschenrechten erhoben wird, haben Menschenrechts- und entwicklungspolitisch aktive Nichtregierungsorganisationen die Bundesregierung immer wieder zur Ratifizierung aufgefordert. Zuletzt postulierte dies sogar der Deutsche Bundestag in seiner Resolution BT 15/136 vom Dezember 2002. Auch das Europaparlament mahnte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrfach, dem Beispiel der Niederlande und Dänemarks zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.
Warum der Ratifizierungsprozess in Deutschland bislang so zögerlich vonstatten geht, welche Reichweite die ILO-Konvention speziell für die Ureinwohnervölker in Asien besitzt und welche Erwartungen von dort an die deutsche Politik zu formulieren sind, darüber wird die Pressekonferenz Auskunft geben. Eine umfangreiche Informationsmappe zum Hintergrund liegt ebenfalls aus.
Der Aufenthalt von Frau Aquino Lee, die Lobby-Gespräche und die Pressekonferenz werdendurch folgende Organisationen gefördert: MISEREOR, EED (Evangelischer Entwicklungsdienst) und GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung).