Ein international so bedeutendes Land wie die Bundesrepublik Deutschland trage eine hohe Verantwortung für die Aktivitäten, die von seiner Politik und Wirtschaft ausgehen und die Lebensverhältnisse indigener Völker nicht zuletzt in Asien direkt betreffen. Die ILO-Konvention 169 biete durch die Artikel 6 und 7 einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die von den Ureinwohnern geforderte Konsultation, die eine umfassende und rechtzeitige Information über die abschätzbaren Folgen eines Vorhabens vorsehe sowie eine in freier Entscheidung getroffene Übereinkunft der betroffenen Gemeinschaft zum Ziel habe.
Der Sprecher des Koordinationskreises (KoKreis) ILO 169, Theodor Rathgeber, unterstrich, dass den indigenen Völkern in Asien, Afrika oder Lateinamerika keine Rechte vorenthalten werden sollten, die in Deutschland seit langem zum Standard gehören: Folgenabschätzung der Projekte und Anhörungsverfahren mit der betroffenen lokalen Bevölkerung. Es sei auch nicht mehr nachzuvollziehen, warum ein in der Außenpolitik enormer politischer Prestigegewinn von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien so zögerlich angegangen werde. Mittlerweile würde der Diskussionsprozess um die Ratifizierung sogar mit dem Argument blockiert, es könnte eine innerstaatliche Anwendung der ILO Konvention 169 erfolgen. Die Möglichkeit, Volksgruppen in Deutschland könnten sich als in Stämmen lebend definieren und Rechte aus der ILO Konvention 169 in Anspruch nehmen, ist auf Einzelfälle beschränkt, wenn nicht völlig hypothetisch kritisierte der Sprecher des KoKreises. Von einer Politik, die sich auf Menschenrechte als Grundlage beruft, könne so oder so wohl keine Rede sein. Der KoKreis erwarte die Ratifizierung wenigstens noch in dieser Legislaturperiode. Leider habe es die Bundesregierung versäumt, die im Dezember 2004 zu Ende gehende, erste Dekade zu den Rechten indigener Völker mit einem brauchbaren Ergebnis abzuschließen.
V.i.S.d.P.: Dr. Theodor Rathgeber, Adivasi-Koordination e.V., Jugendheimstrasse 10, 34132 Kassel,
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