Our friend Viktor Kaisiepo has passed away

Viktor Kaisepo

In addition to his invaluable knowledge, we will remember Viktor as a very cheerful and humorous person, sometimes with melancholy when he was referring to his Papuan sisters and brothers. Viktor was speaking so many languages and constantly acting as a link, introducing people to each other, integrating everyone and giving the necessary explanations to newcomers. We are sad, terribly sad. We still would need him. The memory of his enthusiasm will persist and inspire our work.

Our heartfelt sympathy and highest respect for him and his work.

We convey all our sympathy to his family and community.
Signatories

Ende August in Schwerte / Ruhr sechste Tagung zu den Rechten indigener Völker

Der Fokus der Tagungsreihe hat sich über den Menschenrechtsansatz im engeren Verständnis hinaus auf weitere Arbeitsfelder ausgeweitet, in denen die Rechte und das Überleben indigener Völker berührt sind, wie etwa den Umweltbereich und das Umweltvölkerrecht. Die Verknüpfung dieser Aspekte für den Erhalt indigener Lebensräume war der Ausgangspunkt unserer Arbeit vor 20 Jahren.

Stand im letzten Jahr das Thema Klimawandel im Zentrum, so ist es in diesem Jahr das Thema der biologischen.Vielfalt, aktuell geworden durch die Bonner Konferenz im l Mai diesen Jahres, an der 130 Verteter und Vertreterinnen indigener Gemeinschaften teilgenommen haben, um sich bei den Verhandlungen Gehör zu verschaffen(. Ihre Anliegen wollen wir in dieser Tagung aufgreifen.

 

Das Programm steht hier zum Download bereit.

Indigene Völker, Wälder und das Klima: Fünfte Iserlohner Tagung zu Rechten indigener Völker

Achtzehn Jahre später ist die Lage noch viel dramatischer geworden. Heute sind es nicht mehr nur Holzeinschlag, Rinderfarmen, Sojaplantagen und Bodenschatzabbau, die den Verlust an Wäldern verursachen. Auch die im Zuge der Klimadebatte forcierte Energieerzeugung aus Biomasse treibt die Vernichtung der verbliebenen Naturwälder weiter voran.

Viel zu wenig ist bisher beachtet worden, dass Wälder auch Lebensräume indigener Völker mit ihren oft einzigartigen Kulturen sind. Mit der Naturzerstörung geht auch Kulturzerstörung einher und nicht selten steht das physische Überleben der Bewohner auf dem Spiel. Nur allmählich gewinnt die Einsicht Raum, dass die Vernichtung von derartigen Ökosystemen auch Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Die fünfte Iserlohner Tagung zu den Rechten indigener Völker will das Spannungsfeld von ökologischen und menschenrechtlichen Dimensionen in den Blick nehmen und in den Mittelpunkt ihrer Erörterungen stellen.

Vertreter indigener Völker, Völkerrechtsexperten, sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Zivilgesellschaft und Politik diskutieren kontrovers und konstruktiv über die politische und menschenrechtliche Diskussion von Klimawandel und Schutz der Wälder.

Weitere Informationen und Online-Anmeldung unter
http://www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen

UN legen Rechte indigener Völker auf Eis

Die indigenen VertreterInnen in New York zeigen sich schockiert und empört, dass die UNO eines der wichtigsten Instrumente für den Schutz der Indigenen Völker abgelehnt hat. Es sei klar, dass diese Aktion eine Politisierung der Menschenrechte sei, sagt Les Malezer, Aboriginal aus Australien und Vorsitzender des indigenen Ausschusses in New York. Immer wieder sei in der Vergangenheit betont worden, dass die Indigenen Völker der UNO wichtig seien. Kofi Annan sagte gar, “the world’s Indigenous Peoples have a home at the United Nations”. Dass dies nicht der Fall sei, zeige die gestrige Abstimmung klar. Dieser Verrat der UNO-Staaten habe gewichtigen Einfluss auf die weltweit rund 370 Millionen indigenen Völker, die auch heute noch immer zu den am meisten benachteiligten Gruppen gehören.

Menschenrechte werden politisiert

Unter der Federführung von Namibia wurde an der Generalversammlung eine Resolution vorgebracht, die de facto einer Ablehnung der Deklaration gleichkommt. Namibia macht mit seiner Resolution geltend, die Deklaration enthalte in der vorgeschlagenen Form zu viele unklare Begriffe, und es könnte als Folge einer Annahme gar in afrikanischen Gebieten, die viele Indigene Völker beherbergen, zu gesellschaftlichen Revolten kommen. Gepusht von Kanada, Neuseeland, Australien und USA haben sich eine Vielzahl von afrikanischen Saaten hinter Namibia gestellt – obschon diese Staaten zum grössten Teil am Prozess zur Ausarbeitung der Deklaration für die Rechte der Indigenen überhaupt nicht teilgenommen haben. In der gestrigen Abstimmung haben 82 Staaten für die Namibia-Resolution gestimmt, 67 dagegen, und 25 haben sich enthalten. Die Deklaration erhält damit einen Anhang, der das ganze Diskussionsfeld um deren Inhalt erneut öffnet.

Kanada als Verhinderer

Bereits als der Deklarationsentwurf über die Rechte indigener Völker im Juni 2006 im Menschenrechtsrat verabschiedet wurde, hat sich Kanada zusammen mit Russland öffentlich quer gestellt. Die beiden Staaten fürchten, dass sie mit Annahme der Deklaration offene Hausaufgaben hätten. Gerade Kanada, das sich gegen aussen hin gern als Förderer der Indigenen darstellt, wird bereits seit langem vom UN-Menschenrechtskomitee wegen der menschenrechtswidrigen Behandlung der Indigenen in Kanada gerügt, so beispielsweise wegen der jahrelangen Unterdrückung der Rechte der Lubicon Lake Indian Nation in Alberta. Besonders verwerflich ist es, dass Kanada mit seiner Aktion auch die Legitimation und den Status des Menschenrechtsrates untergräbt. Die Deklaration für die Rechte der Indigenen war ein erster substantieller Beitrag des Menschenrechtsrates zu Händen der UNO Generalversammlung. Als Mitglied des Rates stellt Kanada nicht nur sich selbst, sondern auch der Funktionstüchtigkeit dieses neuen UN-Gremiums eine schlechte Visitenkarte aus – eine enttäuschende Ausgangslage für den Menschenrechtsrat, auf dem so viel Hoffnung ruht.

Quelle: Incomindios Schweiz

Kommentar: EZ mit indigenen Völkern – Nur Konzeptpapiere anstelle verbindlicher ILO-Konventionen?

Ergebnis: Null! Zur Erinnerung: Die Konvention garantiert als bislang einzige internationale Norm den Ureinwohnern rechtsverbindlichen Schutz und Anspruch auf eine Vielzahl von Grundrechten. Sie stärkt die Rechte von etwa 300 Millionen Menschen – vier bis fünf Prozent der Erdbevölkerung, die über Reste einer eigenen Sprache, Religion und Kultur verfügen und vielfach noch in enger Beziehung zur Natur leben. Die Konvention wurde am 27. Juni 1989 verabschiedet und trat am 5. September 1991 in Kraft. Bislang haben sie 17 Staaten unterzeichnet, darunter Dänemark, die Niederlande und Norwegen.

Wenn das BMZ mit dem Konzept die Rechte indigener Gruppen fördern will, dann ist das nur zu begrüßen. Die Bundesregierung darf es dabei aber nicht bewenden lassen. Sie sollte nach 20 Jahren endlich einen positiven Schlussstrich unter diese Debatte ziehen. Alles andere wäre schwer nachzuvollziehen. Erst im August wurde mit der Stimme der Bundesrepublik eine andere wichtige Etappe genommen: Nach mehr als 20 Jahren Verhandlungen nahm der UN-Menschenrechtsrat die "UN-Deklaration zu den Rechten indigener Völker" an.
Das BMZ hatte bereits 1996 dafür plädiert, die ILO-Konvention in der Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik zu berücksichtigen. Noch im selben Jahr setzt sich die Regierung Kohl im Rahmen einer Anfrage der SPD mit dem Thema auseinander. Völkerrechtliche Bedenken gab es seinerzeit keine. Dass es gleichwohl nicht zur Ratifizierung kam, lag an der in der Regierung vorherrschenden Meinung, die Konvention richte sich nur an Staaten, in deren Grenzen Indigene beheimatet seien.

Dieses Argument gälte freilich genauso für die Niederlande oder Dänemark. Andererseits hat die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt internationale Abkommen ratifiziert, die für den Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtlich ohne Konsequenzen waren – etwa zur Abschaffung der Todesstrafe. Unterschrieben wurde trotzdem, um menschenrechtlichen Positionen durch die eigene Unterschrift ein größeres Gewicht zu verschaffen. Daran erinnern die Mitglieder des "Koordinationskreises ILO-Konvention", wenn sie darauf drängen, dass Deutschland die Konvention 169 ratifiziert.

Indigene werden häufig Opfer von Ausbeutung, Unterdrückung und Diskriminierung. In vielen Fällen bedrohen Staaten und wirtschaftliche Akteure ihre Lebensgrundlagen. Auch Aktivitäten der Bundesrepublik und der von ihrem Territorium aus agierenden Konzerne haben teils unmittelbare Folgen für indigene Gruppen. So stammt das Gas, für dessen Export die Ostseepipeline gebaut wird, von Ureinwohnerland in Sibirien. In der Vergangenheit wurden die Rohstoffen ohne Rücksicht auf die Lebens- und Wirtschaftsweise der indigenen Völker gefördert. Illegale Abholzung oder die Ausweitung von Soja- und Palmölplantagen wären andere Beispiele. Dagegen können sich indigene Gruppen dank der Konvention leichter wehren. Dass das umso besser geht, je mehr Länder die Konvention mittragen, muss nicht ausgeführt werden.

Trotzdem scheiterte zu rot-grüner Zeit ein gemeinsamer Vorstoß der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Arbeitsministerium. Anscheinend gab es Bedenken, dass die Konvention den Spielraum der Politik einschränken und die Möglichkeit der Selbstidentifikation ("in Stämmen lebend") zu einem unkalkulierbaren Risiko bei der Inanspruchnahme (etwa durch Romagruppen) in Deutschland führen könnte. Auch Veränderungen bezüglich der auf Integration ausgerichteten Minderheitenpolitik Deutschlands wurden befürchtet.

In den kommenden Monaten könnte die Bundesrepublik erneut Zeichen für eine an den Menschenrechten orientierte Politik setzen: Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, endlich die Konvention zu ratifizieren. Die Bundesregierung sollte die Chance beherzt ergreifen. Nach all ihren Aktivitäten in jüngster Vergangenheit wäre es halbherzig, dabei stehen zu bleiben. So wichtig es ist, indigene Völker in alle sie betreffende Vorhaben einzubeziehen, an der völkerrechtlichen Anerkennung ihrer Rechte führt schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit kein Weg vorbei. Gedenktage und Internationale Dekaden sind umsonst, wenn gewichtige internationale Akteure wie die Bundesrepublik beim Fortschreiben der Menschenrechte abseits stehen bleiben.

Norbert Glaser arbeitet als entwicklungspolitischer Fachjournalist in Frankfurt/Main.

Erschienen in: einsEntwicklungspolitik 21-2006

Der UN Menschenrechtsrat verabschiedet den überarbeiteten Entwurf zur Erklärung der Rechte Indigener

Die Entscheidung erging mit

30 Ja-Stimmen (Aserbeidschan, Brasilien, China, Cuba, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Indien, Indonesien, Japan, Kamerun, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Peru, Polen, Rumänien, Sambia, Südafrika, Südkorea, Saudi Arabien, Schweiz, Sri Lanka, Tschechische Republik, Uruguay)

2 Nein (Kanada, Russland)

12 Enthaltungen (Algerien, Argentinien, Bahrain, Bangladesh, Ghana, Jordanien, Marokko, Nigeria, Philippinen, Senegal, Tunesien, Ukraine)

Djibouti, Gabun und Mali nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Kanada hatte die Abstimmung beantragt und zusammen mit Russland bemängelt, dass der Text jetzt überhastet verabschiedet würde, obwohl noch Spielraum für weitere Kompromisse möglich gewesen sei. Beide Staaten meldeten auch rechtliche Vorbehalte gegen das Konsultationsverfahren innerhalb der Arbeitsgruppe an. Kanada erläuterte, die Erklärung werden keine rechtliche Wirkung haben. Auch Staaten wie Bangladesh monierten, der Text des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe sei nicht mehr abschließend diskutiert worden, was ein ungewöhnliches Verfahren darstelle.

Deutschland begrüßte den jetzigen Textentwurf und die Vorgaben zu zentralen Punkten wie Selbstbestimmung. Diese sei im Kontext dieser Erklärung im Sinne einer größeren Autonomie zu verstehen. Deutsche Minoritäten würden nicht unter die Anwendung dieser Erklärung fallen. Die gleichen Vorbehalte äußerte Großbritannien mit Bezug auf Überseebevölkerungen und Minderheiten.

Der Großteil der Staaten verwies, im Unterschied zu Kanada, auf die lange Beratungszeit zu diesem Text, und dass es nun an der Zeit sei, darüber abschließend zu befinden. Nach 11 Jahren Beratung in der Arbeitsgruppe und nach mehr als 20 Jahren Textarbeit können nicht von ‚Hast‘ gesprochen werden. So hob Peru darauf ab, dass es sich um den bestmöglichen Textentwurf handele. Anderes sei nicht zu bekommen; und das auf Jahre hinaus.

Der Indigenous Caucus stellte in einer Stellungnahme die Partnerschaft mit Staaten in Aussicht, soweit sie sich nach Geist und Buchstaben an die Erklärung hielten. Zwei abweichende Meinungen kamen von zwei kleinen indigenen Organisationen, die die Verwässerung des ursprünglichen Textes anprangerten.

Theodor Rathgeber

Tagung zur ILO169 in der Evangelischen Akademie in Iserlohn

Vom 31. August bis 2. September 2006 findet nun schon im 4. Jahr eine Tagung zur ILO-Konvention Nr. 169 statt.
Themenschwerpunkte sind die Erfahrungen mit der ILO-Konvention 169 in Lateinamerika, die UN-Dekade zu indigenen Völkern, der politische Dialog mit Institutionen aus Politik und Wirtschaft wie auch Strategien zur Ratifizierung der ILO 169 im Mittelpunkt stehen.

Download des Tagungsprogramms

Hungerstreik indigener Delegierter bei der UNO in Genf

Auf ihrem Land werden Rohstoffe wie Uran (z.B. in Kanada und Australien), Eisenerz und andere, seltene Mineralien (z.B. in südamerikanischen Staaten) abgebaut, und Öl- und Gasvorkommen rücksichtslos ausgebeutet werden, Wälder im Kahlschlagsverfahren zu billigem Zellstoff für die Papierindustrie verarbeitet.

Die natürlichen Lebensgrundlagen indigener Völker werden durch die katastrophalen Umweltauswirkungen dieser Rohstoffausbeutung zerstört, ihre Kultur und ihr Bestehen als selbständige Völker in dieser Welt massiv bedroht.

 

Der Hungerstreik und das spirituelle Fasten der Indigenen Vertreter, das breiteste Unterstützung von vielen indigenen Organisationen weltweit fand, als auch von Menschenrechtsorganisation aus der ganzen Welt unterstützt wurde, macht die verzweifelte Situation deutlich, in der viele indigenen Völker sich befinden.

 

Landraub, Mord und Vergewaltigung, gewaltsame Vertreibung von ihrem angestammten Land gehören in vielen Ländern zum Alltag indigener Gemeinschaften und Völker.

 

Der „Entwurf einer Deklaration der Rechte indigener Völker“ und deren Beschließung bei der UN soll dazu beitragen, indigenen Völkern Schutz vor den immer wieder stattfindenden Übergriffen zu geben.

 

Unglücklicherweise wird die Beschlußfassung über diese Deklaration von verschiedenen Regierungen bei der UN blockiert bzw. hintertrieben, zuletzt durch einen Versuch, eine sehr abgeschwächte und verwässerte Version der Deklaration ins Spiel zu bringen, die den Indigenen Völkern in keinster Weise die erforderlichen rechtlichen Mindeststandards sichern würde, um ihr Überleben als selbständige Völker garantieren.

 

Gegen diese Vorgehensweise richtete sich insbesondere der Hungerstreik.

Als Erfolg der massiven Unterstützung dieser Aktion ist zu sehen, daß die ‚verwässerte‘ Version der Deklaration vom Tisch genommen wurde.

 

In der Bundesrepublik …

 Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten einen wesentlichen Platz eingeräumt.

 Die Taten hinken allerdings weit hinter den Versprechen her.

 So schleppt sich die Ratifizierung der ILO Konvention 169 (ILO = International Labor Organisation), die den Schutz inidgener Völker und deren Land zum Inhalt hat, seit Jahren dahin.

 Während frühere Regierungen die Ratifizierung der ILO Konvention 169 mit Hinweis darauf ablehnten, daß innerhalb der BRD keine indigenen Völker leben würden, wird derzeit versucht, Ratifizierung der Konvention mit Hinweis darauf zu verhindern, daß sie eventuell doch von in der BRD lebenden Gruppen wie z.B. Sinti und Roma in Anspruch genommen werden könnte.

 
Die Leidtragenden dieser Politik bleiben die indigenen Völker weltweit, auf deren Land die rücksichtslose und häufig extrem umweltzerstörende Ausbeutung von Rohstoffen weitergeht.

 
„MENSCHENRECHTE 3000 e.V.“, Freiburg, fordert deshalb die Bundesregierung auf,

 
à die ILO-Konvention 169 zum Ende der UN Dekade für indigenen Völker zu ratifizieren und damit der Aufforderung von UN Generalsekretär Kofi Annan nachzukommen, eine gleichberechtigte „Partnerschaft in Aktion“ mit indigenen Völker zu beginnen,

 

à sich bei der UN Arbeitsgruppe für die „Draft Declaration of the Rights of Indigenous Peoples“ dafür einzusetzen, daß der Entwurf der Erklärung der Rechte indigener Völker in der ursprünglichen Form in der UNO verabschiedet wird, wie er bereits von der Unterkommission gegen Diskriminierung beschlossen worden ist.

 

Hintergrund:

Vor 30 Jahren hatte der lange Marsch indigener Völker, an ihrer Spitze nordamerikanische Indianer, durch die Institutionen der UNO begonnen.

Die UN Arbeitsgruppe für Indigene Völker wurde eingerichtet; die indigenen Repräsentanten erarbeiteten einen Entwurf für eine Erklärung der Rechte indigener Völker. Dieser Entwurf wude 1994 von der UN Unterkommision zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten angenommen.

 

Seitdem ist der weitere Prozess der Verabschiedung dieser Deklaration auf den höheren Ebenen innerhalb der UNO zum Stillstand gekommen. Verschiedene Nationalstaaten blockieren vehement die Verabschiedung der Deklaration auf der Ebene der entsprechenden UN Arbeitsgruppe.

Im Gegenzug versuchen verschiedene Staaten, eine weitgehend verwässerte Version der Deklaration durchzusetzen, was allerdings am entschiedenen Widerstand der indigenen Vertreter bei der UNO, unterstrichen durch den Hungerstreik und die weltweite Unterstützung Ende der vergangenen Woche – zunächst einmal – verhindert werden konnte.

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Website des Koordinationskreises ILO 169: www.ilo169.de

 

sowie über „MENSCHENRECHTE 3000“

Tel. 076 36 – 79 12 15

Handy 0162 – 822 87 17

 

 

Lothar Mark (MdB) setzt sich für Ratifizierung der IAO-Konvention 169 ein

Bislang zählt Deutschland nicht zu den Unterzeichnern der Konvention. Zwar leben in Deutschland selbst keine indigenen Völker, jedoch haben die auswärtige Politik und die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie die wirtschaftlichen Betätigungen deutscher Unternehmen in Ländern wie Kanada, Indien und Ekuador unmittelbare Folgen für die dort lebenden Ureinwohner.

„Als Mitglied in vielen internationalen Institutionen darf sich Deutschland der Verantwortung für die dort gefassten Beschlüsse nicht länger entziehen“, so Mark. „Wir müssen uns aktiv für die Rechte indigener Völker einsetzen. Dies gehört ebenso zu den Aufgaben der internationalen Politik wie die Förderung politischer und wirtschaftlicher Interessen.“ Der Einsatz des Mannheimer Abgeordneten für die IAO-Konvention 169 hat inzwischen dazu beigetragen, dass die Bundesregierung voraussichtlich im Dezember endgültig über die Ratifizierung entscheiden wird.

Berlin, 2. Dezember 2004
Bei Rückfragen:
Büro Lothar Mark
Platz der Republik 1
1101 Berlin
Tel.: 030-227 77901
Fax.: 030-227 76901