Die Entscheidung erging mit
30 Ja-Stimmen (Aserbeidschan, Brasilien, China, Cuba, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Indien, Indonesien, Japan, Kamerun, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Peru, Polen, Rumänien, Sambia, Südafrika, Südkorea, Saudi Arabien, Schweiz, Sri Lanka, Tschechische Republik, Uruguay)
2 Nein (Kanada, Russland)
12 Enthaltungen (Algerien, Argentinien, Bahrain, Bangladesh, Ghana, Jordanien, Marokko, Nigeria, Philippinen, Senegal, Tunesien, Ukraine)
Djibouti, Gabun und Mali nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Kanada hatte die Abstimmung beantragt und zusammen mit Russland bemängelt, dass der Text jetzt überhastet verabschiedet würde, obwohl noch Spielraum für weitere Kompromisse möglich gewesen sei. Beide Staaten meldeten auch rechtliche Vorbehalte gegen das Konsultationsverfahren innerhalb der Arbeitsgruppe an. Kanada erläuterte, die Erklärung werden keine rechtliche Wirkung haben. Auch Staaten wie Bangladesh monierten, der Text des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe sei nicht mehr abschließend diskutiert worden, was ein ungewöhnliches Verfahren darstelle.
Deutschland begrüßte den jetzigen Textentwurf und die Vorgaben zu zentralen Punkten wie Selbstbestimmung. Diese sei im Kontext dieser Erklärung im Sinne einer größeren Autonomie zu verstehen. Deutsche Minoritäten würden nicht unter die Anwendung dieser Erklärung fallen. Die gleichen Vorbehalte äußerte Großbritannien mit Bezug auf Überseebevölkerungen und Minderheiten.
Der Großteil der Staaten verwies, im Unterschied zu Kanada, auf die lange Beratungszeit zu diesem Text, und dass es nun an der Zeit sei, darüber abschließend zu befinden. Nach 11 Jahren Beratung in der Arbeitsgruppe und nach mehr als 20 Jahren Textarbeit können nicht von ‚Hast‘ gesprochen werden. So hob Peru darauf ab, dass es sich um den bestmöglichen Textentwurf handele. Anderes sei nicht zu bekommen; und das auf Jahre hinaus.
Der Indigenous Caucus stellte in einer Stellungnahme die Partnerschaft mit Staaten in Aussicht, soweit sie sich nach Geist und Buchstaben an die Erklärung hielten. Zwei abweichende Meinungen kamen von zwei kleinen indigenen Organisationen, die die Verwässerung des ursprünglichen Textes anprangerten.
Theodor Rathgeber