Zum Besuch von Berenice Aquino Lee

Ein international so bedeutendes Land wie die Bundesrepublik Deutschland trage eine hohe Verantwortung für die Aktivitäten, die von seiner Politik und Wirtschaft ausgehen und die Lebensverhältnisse indigener Völker nicht zuletzt in Asien direkt betreffen. Die ILO-Konvention 169 biete durch die Artikel 6 und 7 einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die von den Ureinwohnern geforderte Konsultation, die eine umfassende und rechtzeitige Information über die abschätzbaren Folgen eines Vorhabens vorsehe sowie eine in freier Entscheidung getroffene Übereinkunft der betroffenen Gemeinschaft zum Ziel habe.

Der Sprecher des Koordinationskreises (KoKreis) ILO 169, Theodor Rathgeber, unterstrich, dass den indigenen Völkern in Asien, Afrika oder Lateinamerika keine Rechte vorenthalten werden sollten, die in Deutschland seit langem zum Standard gehören: Folgenabschätzung der Projekte und Anhörungsverfahren mit der betroffenen lokalen Bevölkerung. Es sei auch nicht mehr nachzuvollziehen, warum ein in der Außenpolitik enormer politischer Prestigegewinn von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien so zögerlich angegangen werde. Mittlerweile würde der Diskussionsprozess um die Ratifizierung sogar mit dem Argument blockiert, es könnte eine innerstaatliche Anwendung der ILO Konvention 169 erfolgen. „Die Möglichkeit, Volksgruppen in Deutschland könnten sich ‚als in Stämmen lebend‘ definieren und Rechte aus der ILO Konvention 169 in Anspruch nehmen, ist auf Einzelfälle beschränkt, wenn nicht völlig hypothetisch“ kritisierte der Sprecher des KoKreises. Von einer Politik, die sich auf Menschenrechte als Grundlage beruft, könne so oder so wohl keine Rede sein. Der KoKreis erwarte die Ratifizierung wenigstens noch in dieser Legislaturperiode. Leider habe es die Bundesregierung versäumt, die im Dezember 2004 zu Ende gehende, erste Dekade zu den Rechten indigener Völker mit einem brauchbaren Ergebnis abzuschließen.

V.i.S.d.P.: Dr. Theodor Rathgeber, Adivasi-Koordination e.V., Jugendheimstrasse 10, 34132 Kassel,

Tel. 0171-4054959

Gefördert durch MISEREOR, EED (Evangelischer Entwicklungsdienst) und GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung).

Pressekonferenz mit Berenice Aquino Lee (Philippinen)

Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation  (ILO/International Labour Organisation) aus dem Jahr 1989 ist das einzige internationale Vertragswerk, das grundlegende Rechte indigener Völker (Ureinwohner) rechtsverbindlich schützt. Sie ist im internationalen Bereich zu einer zentralen Richtlinie für Konsultations- und Informationsverfahren bei unternehmerischen Aktivitäten geworden, die auf den Territorien indigener Gemeinschaften durchgeführt werden. Da Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls vielfältigen Einfluss auf die Lebensverhältnisse indigener Völker nehmen und der Anspruch auf eine Politik in enger Übereinstimmung mit den Menschenrechten erhoben wird, haben Menschenrechts- und entwicklungspolitisch aktive Nichtregierungsorganisationen die Bundesregierung immer wieder zur Ratifizierung aufgefordert. Zuletzt postulierte dies sogar der Deutsche Bundestag in seiner Resolution BT 15/136 vom Dezember 2002. Auch das Europaparlament mahnte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrfach, dem Beispiel der Niederlande und Dänemarks zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Warum der Ratifizierungsprozess in Deutschland bislang so zögerlich vonstatten geht, welche Reichweite die ILO-Konvention speziell für die Ureinwohnervölker in Asien besitzt und welche Erwartungen von dort an die deutsche Politik zu formulieren sind, darüber wird die Pressekonferenz Auskunft geben. Eine umfangreiche Informationsmappe zum Hintergrund liegt ebenfalls aus.

Der Aufenthalt von Frau Aquino Lee, die Lobby-Gespräche und die Pressekonferenz werdendurch folgende Organisationen gefördert: MISEREOR, EED (Evangelischer Entwicklungsdienst) und GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung).

Resolution des Kulturwissenschaftlichen Forums Lateinamerika und Karibik (LAKAR)

Das Kulturwissenschaftliche Forum Lateinamerika und Karibik (LAKAR)“, das im Rahmen des 3.Image Südamerikanistentreffens vom 8. bis 10.10.2004 in Marburg / Lahn stattfand, hat die deutsche Bundesregierung zur Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über indigene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern noch in der zu Ende gehenden „UN-Dekade indigener Völker“ aufgefordert.

Die Resolution sowie der Brief des Forums an Arbeitsminister Clement stehen hier
zum Download bereit.

Misereor für Beitritt zu ILO-Übereinkommen 169

  • Misereor ist besonders darum bemüht, indigene Völker in ihren Anstrengungen um die Stärkung und Fortentwicklung ihrer eigenen Prinzipien zur Lebensgestaltung als Grundlage nachhaltiger Entwicklung in ihren Territorien und als Beitrag für die Zukunft des Lebens auf der Erde zu unterstützen. Deshalb werden Maßnahmen gefördert, mit deren Hilfe indigene Völker ihre eigenen Konzepte, Erfahrungen und Weltbilder artikulieren und in jenen Projekten und Planungsprozessen einbringen können, die ihre vitalen Interessen berühren und sich auf ihre Territorien beziehen.

  • Wir stellen immer wieder fest, dass Projekte indigener Völker, die von uns unterstützt werden, in ihrer Umsetzung oder Wirkung durch Mega-Infrastrukturprojekte beeinträchtigt oder gar zunichte gemacht werden, z. T. finanziert durch die Weltbank, die Europäische Union oder die Interamerikanische Entwicklungsbank. Deshalb ist es besonders wichtig, für die Einhaltung des Rechtes auf Partizipation von indigenen Völkern gerade auch in solchen Projekten zu sorgen, die von deutscher Seite bilateral und multilateral gefördert werden.

  • Die ILO-Konvention Nr. 169 ist momentan das stärkste internationale Rechtsinstrument, das den Schutz und die Förderung indigener Völker garantiert. Sie bietet diesen die Möglichkeit, neben den allgemein gültigen Menschenrechten und Grundfreiheiten ihr spezifisches Recht auf kulturelle Identität, auf Land und Mitbestimmung über Ressourcen und Entwicklung innerhalb ihrer Territorien einzufordern. In seiner Kooperation mit indigenen Völkern unterstützt Misereor diese Forderungen seit vielen Jahren.

  • Wir beobachten, dass der Bezug auf die ILO-Konvention Nr. 169 in vielen Staaten von indigenen Völkern zur Verteidigung ihrer Rechte sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Dritten genutzt wird. Als internationale Konvention können Betroffene an die Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten appellieren, um auf Missstände aufmerksam zu machen und durch die vorgesehenen internationalen Kontrollmechanismen deren Behebung einzufordern.

  • Spätestens mit der Verabschiedung des Konzeptes zur „Kooperation mit indianischen Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahre 1996 hat die deutsche Bundesregierung die Grundprinzipien der ILO-Konvention Nr. 169 als Maßstab ihrer eigenen entsprechenden Entwicklungspolitik anerkannt. Es bleibt jedoch unglaubwürdig, wenn sich die Bundesregierung im Rahmen der eigenen Menschenrechtspolitik gegenüber anderen Ländern einerseits für die Umsetzung dieser Prinzipien einsetzen will, selbst jedoch der Konvention nicht beitritt. Auch zur Fundierung der eigenen Projekt- und Programmarbeit mit indigenen Völkern, wie z.B. in den Komponenten des G7-Programms zum Erhalt des brasilianischen Tropenwalds (PPG7), sollte die Bundesregierung die ILO-Konvention Nr. 169 ratifizieren, um gegenüber den Partnerregierungen die Durchsetzung indigener Rechte glaubhaft anmahnen zu können.

  • Ein Land, das die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte zum Leitbild der eigenen Politik erhebt, kann es nicht nur den Kirchen sowie verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft überlassen, sich mit der Umsetzung der Prinzipien der ILO-Konvention Nr. 169 zu befassen. Wir setzen große Hoffnungen darauf, dass auch die Bundesregierung sowie staatliche Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Ländern mit indigener Bevölkerung stärker für den Respekt vor den Rechten von indigenen Völkern eintreten, die in der Konvention definiert sind.

  • Aus Deutschlands Ratifizierung des UN-Zivilpakts ("Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte", Art. 27), sowie des UN-Sozialpakts ("Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", Art. 15) leitet sich die Anerkennung des Rechts ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten ab, ihre eigene Kultur auszuüben. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Rechte nicht nur im Inland, sondern weltweit zu fördern. Aus Art. 2 des Sozialpakts ergibt sich die Verpflichtung für jeden Vertragsstaat, also auch für Deutschland, "durch internationale Zusammenarbeit […] unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um […] vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen." Die Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 wäre daher ein konsequenter Schritt zur Erfüllung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung.

  • Es wäre beschämend, wenn deutsche Wirtschaftsinteressen einer Ratifizierung im Wege stehen sollten. Denn nicht zuletzt ist die ILO-Konvention Nr. 169 auch ein Beitrag im Kampf gegen den Abbau von Sozialstandards, wie er gegenwärtig im Zuge von Globalisierungsprozessen durch die Arbeitsplatzverlagerungen in Länder stattfindet, in welchen Menschenrechte teilweise mit Füßen getreten werden.

  • Andere Industrieländer wie Norwegen, die Niederlande und Dänemark sind mit gutem Beispiel voran gegangen und haben die ILO-Konvention Nr. 169 bereits ratifiziert. Diesem Beispiel sollte Deutschland folgen.

  • Wir fordern die Bundesregierung auf, die ILO-Konvention 169 umgehend zu ratifizieren. Die mit dem Jahresende auslaufende UN-Dekade indigener Völker bietet hierfür einen würdigen Anlass.

Dr. Volker von Bremen Elisabeth Strohscheidt und Ulrike Bickel

Misereor-Berater für indigene Fragen Misereor-Menschenrechts-Referentinnen

Tagung: Rechte der indigenen Völker stärken

Im Oktober 2003 haben sich erstmals Vertreterinnen und Vertreter der mit dem Ratifizierungsprozess befassten Gremien und Organisationen aus Politik und Gesellschaft in Iserlohn zusammengefunden, um den Stand des Prozesses zu resümieren. Die nicht-staatlichen Akteure haben sich bei dieser Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Ratifizierung voranzubringen. Ein Jahr danach sollen nun eine Bilanz gezogen, Hindernisse und Bedenken zur Sprache gebracht und weitere politische Schritte diskutiert werden.

Zur Teilnahme laden herzlich ein

Dr. Martin Büscher, Studienleiter

Werner Aron, infoe

P rogrammablauf

Freitag, 10. September 2004

17.30 Uhr Anreise
18.00 Uhr Abendessen
19.00 Uhr Begrüssung und Einführung

Dr. Martin Büscher, Studienleiter

Werner Aron , infoe, Köln/Münster

19.30 Uhr Die Förderung der Rechte indigener Völker in Deutschland – Stand der Dinge, Deutsche Impulse im internationalen

Kontext

Dr. Theodor Rathgeber , Koordinationskreis ILO 169, Kassel

20.30 Uhr Pause
20.45 Uhr Die Position der Bundesregierung

Staatssekretär Rudolf Anzinger, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Berlin (angefragt)

22.15 Uhr Forum Foyer/open end

Samstag, 11. September 2004

08.15 Uhr Frühstück
09.00 Uhr Aktivitäten der Eurpäischen Gemeinschaft für ie Rechte indigener Völker
Paola Arnadei , Europäische Kommission, Brüssel
09.45 Uhr Die Befürwortung der Ratifizierung durch die ILO – Erwartungen an die Deutsche Regierung

Marcello Castro-Fox , ILO, Genf

10.30 Uhr Tee- und Kaffeepause
11.00 Uhr Erwartungen an Deutschland aus Sicht indigener Völker

Chandra Roy, Bangladesh, z.Zt. Norwegen

Aucan Huilcaman , Temucu, Chile (CTT)

11.45 Uhr Zum Menschenrechtsschutz von Indigenen Völkern und von Minderheiten aus Sicht der Vereinten Nationen (UN)

Dr. Wolfgang S. Heinz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin

12.30 Uhr Mittagessen
14.00 Uhr Arbeitsgruppen: Was sind die zentralen, noch ausstehenden offenen Fragen an die Sozialpartner und das Parlament?
15.30 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr Statements/Befragung der Sozialpartner

Klaus Abel , Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Beauftragter für Sozialen Dialog mit den EU-Beitrittsländern, Bornheim

Burkhard von Seggern , DGB-Bundesvorstand, Berlin

17.00 Uhr Statements und Befragung der Parlamentarier

Siegmund Ehrmann , MdB, SPD

Hartwig Fischer , MdB, CDU (angefragt)

Thilo Hoppe, MdB, Bündnis90/Die Grünen

18.00 Uhr Abendessen
19.30 Uhr Podium: Überwindung möglicher Widerstände im vorparlamentarischen und parlamentarischen Raum

mit allen Referenten

21.00 Uhr Kultureller Ausklang: Musik und Geschichten indigener Völker

Open end/ Forum Foyer

Sonntag, 12. September 2004

08.00 Uhr Morgenandacht in der Kapelle
08.15 Uhr Frühstück
09.00 Uhr Podium: Bilanzierung des Diskussionsstandes im politischen Raum aus Sicht der NGO’s und Hilfswerke

Dr. Andreas Selmeci, Diakonisches Werk, Stuttgart

Volker von Bremen, Misereor, Aachen

Bernd Thomsen, Rechtsanwalt, Bremen, Amnesty International Sektion Deutschland

Dr. Claudia Warning, Kübel-Stiftung, Bensheim; Vorstand VENRO (angefragt)

Moderation Dr. Theodor Rathgeber, Kassel

10.30 Uhr Tee- und Kaffeepause
11.00 Uhr Ratifizierung der ILO-Konvention 169 durch Deutschland – und danach?
12.00 Uhr Zusammenfassung und Rückblick
12.30 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Ende der Tagung und Abreise

Im Anschluss (13.00-15.00) trifft sich der Koordinationskreis ILO 169 zu seiner geplanten Sitzung.

Organisatorisches

Tagungsleitung:

Dr. Martin Büscher, Ev. Akademie Iserlohn

Tagungssekretariat:

Gabriele Huckenbeck 02371 / 352-182
Fax: 02371 / 352-130
e-mail: g.huckenbeck@kircheundgesellschaft.de

Tagungskosten:

Einzelzimmer m. Vollpension: 90 € / erm. 52,50 €
Doppelzimmer m. Vollpension: 75 € / erm. 37,50 €
ohne Übernachtung / Frühstück: 48 € / erm. 24,00 €
zuzüglich Tagungsgebühr: 36 € / erm. 18,00 €

Wir bitten, die Tagungskosten bei Ankunft zu begleichen. Sie können mit EC-Karte und Geheimzahl bezahlen.

Die ermäßigten Preise gelten für SozialhilfeempfängerInnen, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende sowie für SchülerInnen, StudentInnen und Auszubildende bis zum Alter von 35 Jahren. Eine Ermäßigung kann nur bei Teilnahme an der gesamten Tagung gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt werden.

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit Anfahrtsbeschreibung. Ihre Anmeldung bindet auch Sie. Wenn Sie sich später als 1 Woche vor Tagungsbeginn abmelden, müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Kosten berechnen. Wenn Sie sich erst am Tag des Tagungsbeginns oder später abmelden, werden Ihnen die vollen Kosten in Rechnung gestellt.

Vormittags sind alle Sekretariate erreichbar. Einige Büros sind nachmittags nicht mehr besetzt. Sie können in diesem Fall die Nummer 02371/352-141 anrufen. Außerhalb der üblichen Bürozeiten sind die Büros nicht besetzt.

10. – 12. September 2004

Tagungsort:
Ev. Tagungsstätte Haus Ortlohn, Berliner Platz 12,
58638 Iserlohn,Tel. 02371/352-0, Fax 02371/352-299

Internet:
Sie finden dieses Programm, eine E-Mail-Anmeldung und eine Anfahrtsbeschreibung unter:
www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen

Neue Broschüre: Grundlegende Rechte indigener Völker stärken

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Grußwort

Bischof Samuel Ruíz Garcia, fast 40 Jahre lang Bischof von San Bartolomé de Las Casas in Chiapas/Mexiko, wurde durch seine Vermittlerrolle bei den Aufständen der Indígenas von Chiapas international bekannt. Vor fast drei Jahren wurde ihm der Nürnberger Menschenrechtspreis verliehen. Jetzt wendet er sich an die Träger der Kampagne zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169:

Liebe Freundinnen und Freunde in Deutschland!

Welche Auswirkung die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 durch Deutschland auf Mexiko haben könnte, haben wir bisher noch kaum bedacht. Auch ich habe bisher dazu noch nichts Ausführlicheres geschrieben. Aber ich will Euch in Eurem Bemühen um Ratifizierung der ILO-Konvention in Deutschland unterstützen und kurz Stellung nehmen:

Die Ratifizierung der ILO-Konvention durch Deutschland hätte für Mexiko und Lateinamerika eine erhebliche Bedeutung, weil Deutschland großen Einfluss ausübt.

Im Dialog von San Andres zwischen den Indigenen Völkern und der mexikanischen Bundesregierung war die ILO-Konvention 169 eine wichtige Stütze. Die in der ersten Verhandlungsrunde erzielten Übereinkünfte wurden derart modifiziert, dass sie mit der ILO-Konvention, die von Mexiko ratifiziert worden ist, nicht mehr in Einklang zu bringen waren. Deshalb wurden sie von den Indígenas abgelehnt.

In der gegenwärtigen Globalisierungsphase sind deutsche Firmen daran interessiert, in Lateinamerika Land zu besitzen bzw. zu erwerben, das verschiedenen Indigenen Völkern gehört. Wenn Deutschland die Menschenrechte der indigenen Völker anerkennt, bedeutet das eine wichtige Unterstützung, damit auch die jeweiligen Länder die Menschenrechte ohne Verdrehungen und Manipulationen respektieren.

Die internationale Zusammenarbeit zugunsten der indigenen Völker würde auch auf vergleichbare Situationen in europäischen Länder positiv zurückwirken können.

Ich hoffe sehr, dass mein Wort Euch ermutigt, und bin mit herzlichen Grüßen

+ Samuel Ruiz Garcia
ehemaliger Bischof von Chiapas