SwissPRO ILO169: Schweizer Regierung lässt indigene Völker im Stich

Der heute verabschiedete Bericht zeichnet ein völlig übertriebenes Bild der aus einer Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 der Schweiz angeblich erwachsenden finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen. Damit lenkt der Fahrendenbericht einerseits von der unbequemen Tatsache ab, dass die beschriebene missliche Situation der Fahrenden in der Schweiz auch ohne Ratifizierung der ILO 169 dringend behoben werden müsste. Vor allem aber bleibt die entscheidende aussenpolitische Dimension völlig unberücksichtigt. Die Gefahr besteht, dass aufgrund des bundesrätlichen Antrags auf Abschreibung des Postulats Nr. 99.3433 die entsprechende Diskussion im Parlament in weite Ferne rückt.

Dies obwohl sich die Schweiz gemäss dem Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz für die Jahre 2003–2007 speziell auch für die Rechte indigener Völker einsetzt. Aufgeführt werden etwa die Teilnahme der Schweiz an den Verhandlungen zur Erklärung der UNO über die Rechte der indigenen Völker, ihr Beobachterstatus in der UNO-Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen, die so genannte Do-no-harm-Politik der Entwicklungszusammenarbeit und, explizit (!) die Prüfung der Ratifizierung der ILO 169.

Fachkreise betonen immer wieder, dass es der Schweiz ohne die Ratifizierung der ILO 169 weiterhin misslingen wird, den notwendigen moralischen und diplomatischen Einfluss zugunsten der Rechte der Indigenen und tribalen Völker gegenüber anderen Regierungen auszuüben.
Swisspro-ILO 169 erinnert in diesem Zusammenhang nachdrücklich daran, dass:

  • In Bezug auf die Situation der Fahrenden primär bereits bestehende gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen sind, welche zumeist weiter gehen als die vagen Verpflichtungen der ILO 169.
  • Die ILO 169 aussenpolitisch für die Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Friedensförderung und in bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in vielen Fällen das einzige effektive Instrument zum Schutze Indigener und tribaler Völker darstellt und eine Ratifizierung dringend benötigte Glaubwürdigkeit schaffen würde.
  • Die ILO 169 den Vertragsstaaten grösstmöglichen Spielraum bei der Umsetzung lässt. Die Konvention besitzt bewusst programmatischen Charakter und dient vorrangig dem Setzen eines rechtlichen Rahmens innerhalb dessen die Verhandlungspartner (Indigene, Gewerkschaften, Verbände, Regierungen etc.) agieren müssen.
  • Aus einer Ratifizierung der ILO 169 der Schweiz grundsätzlich keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen erwachsen.

In der NGO-Koalition Swisspro-ILO 169 sind folgende Organisationen vertreten:
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Centre de documentation, de recherche et d’information des peuples autochtones (doCip), Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz (infoe Schweiz), Internationales Komitee für die Indianer Amerikas (Incomindios Schweiz), International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA Schweiz), PROPAZ Suiza-Chiapas (Gemeinsames Friedensprogramm für Südmexiko von Caritas, Fastenopfer, HEKS), Traditions pour Demain

Das Anliegen wird unterstützt von:
Alliance Sud, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Brot für alle, Bruno Manser Fonds, Caritas Schweiz, christlicher friedensdienst, Greenpeace, Fédération genevoise de coopération (FGC), Fédération vaudoise de coopération (FEDEVACO), Fastenopfer, Four Winds, HEKS, humanrights.ch/MERS, MCI Genève, Peacewatch Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Swissaid, WWF Schweiz

Aus: Newsletter 274 der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz

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