Vertragskommission der Länder entscheidet über Rechte indigener Völker

 

Obwohl vor 15 Jahren verabschiedet, wurde die Konvention bislang gerade mal von 17 Staaten ratifiziert. Auch Deutschland schiebt eine Entscheidung seit Jahren hinaus. Und dies, obwohl auf parlamentarischer Ebene immer wieder die Ratifizierung gefordert wurde – zuletzt in einer Resolution des Bundestages vom April 2004 auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündis 90/Die Grünen. Auch das Europaparlament und EU-

Entwicklungskommissar Poul Nielson legten den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nahe, dem Beispiel von Norwegen, Dänemark und den Niederlanden zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Nach Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) prüfen die zuständigen Ministerien derzeit eine mögliche Ratifizierung. Obwohl von Seiten des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes nichts gegen eine Unterzeichung spricht, steht das BMWA dem Dokument weiterhin ablehnend gegenüber. Auf der Sitzung der „Ständigen Vertragskommission der Länder“ am 12. Oktober wird nun die Entscheidung fallen: Nur wenn sich alle Bundesländer für die Unterzeichnung der ILO-Konvention aussprechen, wird sich die Bundesregierung weiterhin mit dem Thema auseinander setzen. Andernfalls werden die Rechte indigener Völker zu den Akten gelegt.

Ein Argument des Wirtschaftsministerium ist die Befürchtung, in Deutschland lebenden Minderheiten könnten sich als Rechtssubjekt im Sinne der ILO-Konvention 169 verstehen. Die Organisationen, die sich im Koordinationskreis ILO 169 zusammengeschlossen haben, um eine Ratifizierung voranzutreiben, halten dies jedoch für ein Scheinargument. Durch das Grundgesetz und Zusatzabkommen hätten Minderheiten in Deutschland bereits jetzt weit größere Rechte, als die ILO-Konvention bieten kann. Wesentlich bedeutsamer für die ablehnende Haltung des Ministeriums sind dagegen wahrscheinlich die möglichen Auswirkungen einer Ratifizierung auf den Außenhandel. Mit ihrer Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik beeinflusst auch die Bundesrepublik die Lebensbedingungen indigener Völker. Beteiligungen deutscher Firmen und Banken am Staudammbau oder Öl-Pipeline-Projekten sind dafür ebenso Beispiele wie die Einfuhr von Erdöl und Erdgas, das teilweise in den angestammten Gebieten solcher Völker gegen deren Willen und historischen Verträgen zum Trotz gewonnen wird und Flüsse und Seen verpestet.

Bislang haben vorwiegend Länder Lateinamerikas die Konvention ratifiziert – zuletzt Brasilien im Juli 2002. Und dies, obwohl diese Länder für die Einhaltung der Konvention ungleich größere Verpflichtungen eingehen, als die Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn die innerstaatliche Anwendbarkeit nur in geringem Maße oder gar nicht zum Zuge kommt, fordert die Menschenrechtsabteilung der ILO international gewichtige Länder ausdrücklich dazu auf, die Konvention 169 zu ratifizieren, da ein Menschenrechtsstandard nur bei größtmöglicher Akzeptanz seine Wirkung entfalten kann.

Die internationale Dekade für indigene Völker, die die Vereinten Nationen von 1995 bis 2004 ausgerufen haben, sollte „eine neue Partnerschaft“ zwischen indigenen Völkern und der Staatenwelt einleiten. Der Beitrag der Bundesregierung steht noch aus. Ob auch Deutschland die ILO-Konvention 169 unterzeichnet und so einen internationalen Rechtsstandard mitträgt, der rund 300 Millionen Angehörigen von weltweit 5000 Ureinwohnervölkern grundlegende Rechte zusichert, entscheidet sich in der kommenden Woche. Bleibt zu hoffen, das die beteiligten Ressorts und die Bundesländer sich einer außenpolitischen Weltsicht und innenpolitischen Einsicht nicht verschließen.

Auskunft und Bildmaterial erhalten Sie bei:

Silke Lunnebach  (Referentin für Nord-Süd-Kooperation / indigene Organisationen)
Fon +49-69-717139-32, Fax +49-69-717139-93
s.lunnebach@klimabuendnis.org

 

Share on Social Networks