Hungerstreik indigener Delegierter bei der UNO in Genf

Auf ihrem Land werden Rohstoffe wie Uran (z.B. in Kanada und Australien), Eisenerz und andere, seltene Mineralien (z.B. in südamerikanischen Staaten) abgebaut, und Öl- und Gasvorkommen rücksichtslos ausgebeutet werden, Wälder im Kahlschlagsverfahren zu billigem Zellstoff für die Papierindustrie verarbeitet.

Die natürlichen Lebensgrundlagen indigener Völker werden durch die katastrophalen Umweltauswirkungen dieser Rohstoffausbeutung zerstört, ihre Kultur und ihr Bestehen als selbständige Völker in dieser Welt massiv bedroht.

 

Der Hungerstreik und das spirituelle Fasten der Indigenen Vertreter, das breiteste Unterstützung von vielen indigenen Organisationen weltweit fand, als auch von Menschenrechtsorganisation aus der ganzen Welt unterstützt wurde, macht die verzweifelte Situation deutlich, in der viele indigenen Völker sich befinden.

 

Landraub, Mord und Vergewaltigung, gewaltsame Vertreibung von ihrem angestammten Land gehören in vielen Ländern zum Alltag indigener Gemeinschaften und Völker.

 

Der „Entwurf einer Deklaration der Rechte indigener Völker“ und deren Beschließung bei der UN soll dazu beitragen, indigenen Völkern Schutz vor den immer wieder stattfindenden Übergriffen zu geben.

 

Unglücklicherweise wird die Beschlußfassung über diese Deklaration von verschiedenen Regierungen bei der UN blockiert bzw. hintertrieben, zuletzt durch einen Versuch, eine sehr abgeschwächte und verwässerte Version der Deklaration ins Spiel zu bringen, die den Indigenen Völkern in keinster Weise die erforderlichen rechtlichen Mindeststandards sichern würde, um ihr Überleben als selbständige Völker garantieren.

 

Gegen diese Vorgehensweise richtete sich insbesondere der Hungerstreik.

Als Erfolg der massiven Unterstützung dieser Aktion ist zu sehen, daß die ‚verwässerte‘ Version der Deklaration vom Tisch genommen wurde.

 

In der Bundesrepublik …

 Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung der Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten einen wesentlichen Platz eingeräumt.

 Die Taten hinken allerdings weit hinter den Versprechen her.

 So schleppt sich die Ratifizierung der ILO Konvention 169 (ILO = International Labor Organisation), die den Schutz inidgener Völker und deren Land zum Inhalt hat, seit Jahren dahin.

 Während frühere Regierungen die Ratifizierung der ILO Konvention 169 mit Hinweis darauf ablehnten, daß innerhalb der BRD keine indigenen Völker leben würden, wird derzeit versucht, Ratifizierung der Konvention mit Hinweis darauf zu verhindern, daß sie eventuell doch von in der BRD lebenden Gruppen wie z.B. Sinti und Roma in Anspruch genommen werden könnte.

 
Die Leidtragenden dieser Politik bleiben die indigenen Völker weltweit, auf deren Land die rücksichtslose und häufig extrem umweltzerstörende Ausbeutung von Rohstoffen weitergeht.

 
„MENSCHENRECHTE 3000 e.V.“, Freiburg, fordert deshalb die Bundesregierung auf,

 
à die ILO-Konvention 169 zum Ende der UN Dekade für indigenen Völker zu ratifizieren und damit der Aufforderung von UN Generalsekretär Kofi Annan nachzukommen, eine gleichberechtigte „Partnerschaft in Aktion“ mit indigenen Völker zu beginnen,

 

à sich bei der UN Arbeitsgruppe für die „Draft Declaration of the Rights of Indigenous Peoples“ dafür einzusetzen, daß der Entwurf der Erklärung der Rechte indigener Völker in der ursprünglichen Form in der UNO verabschiedet wird, wie er bereits von der Unterkommission gegen Diskriminierung beschlossen worden ist.

 

Hintergrund:

Vor 30 Jahren hatte der lange Marsch indigener Völker, an ihrer Spitze nordamerikanische Indianer, durch die Institutionen der UNO begonnen.

Die UN Arbeitsgruppe für Indigene Völker wurde eingerichtet; die indigenen Repräsentanten erarbeiteten einen Entwurf für eine Erklärung der Rechte indigener Völker. Dieser Entwurf wude 1994 von der UN Unterkommision zur Verhinderung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten angenommen.

 

Seitdem ist der weitere Prozess der Verabschiedung dieser Deklaration auf den höheren Ebenen innerhalb der UNO zum Stillstand gekommen. Verschiedene Nationalstaaten blockieren vehement die Verabschiedung der Deklaration auf der Ebene der entsprechenden UN Arbeitsgruppe.

Im Gegenzug versuchen verschiedene Staaten, eine weitgehend verwässerte Version der Deklaration durchzusetzen, was allerdings am entschiedenen Widerstand der indigenen Vertreter bei der UNO, unterstrichen durch den Hungerstreik und die weltweite Unterstützung Ende der vergangenen Woche – zunächst einmal – verhindert werden konnte.

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Website des Koordinationskreises ILO 169: www.ilo169.de

 

sowie über „MENSCHENRECHTE 3000“

Tel. 076 36 – 79 12 15

Handy 0162 – 822 87 17

 

 

Lothar Mark (MdB) setzt sich für Ratifizierung der IAO-Konvention 169 ein

Bislang zählt Deutschland nicht zu den Unterzeichnern der Konvention. Zwar leben in Deutschland selbst keine indigenen Völker, jedoch haben die auswärtige Politik und die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie die wirtschaftlichen Betätigungen deutscher Unternehmen in Ländern wie Kanada, Indien und Ekuador unmittelbare Folgen für die dort lebenden Ureinwohner.

„Als Mitglied in vielen internationalen Institutionen darf sich Deutschland der Verantwortung für die dort gefassten Beschlüsse nicht länger entziehen“, so Mark. „Wir müssen uns aktiv für die Rechte indigener Völker einsetzen. Dies gehört ebenso zu den Aufgaben der internationalen Politik wie die Förderung politischer und wirtschaftlicher Interessen.“ Der Einsatz des Mannheimer Abgeordneten für die IAO-Konvention 169 hat inzwischen dazu beigetragen, dass die Bundesregierung voraussichtlich im Dezember endgültig über die Ratifizierung entscheiden wird.

Berlin, 2. Dezember 2004
Bei Rückfragen:
Büro Lothar Mark
Platz der Republik 1
1101 Berlin
Tel.: 030-227 77901
Fax.: 030-227 76901

Zum Besuch von Berenice Aquino Lee

Ein international so bedeutendes Land wie die Bundesrepublik Deutschland trage eine hohe Verantwortung für die Aktivitäten, die von seiner Politik und Wirtschaft ausgehen und die Lebensverhältnisse indigener Völker nicht zuletzt in Asien direkt betreffen. Die ILO-Konvention 169 biete durch die Artikel 6 und 7 einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die von den Ureinwohnern geforderte Konsultation, die eine umfassende und rechtzeitige Information über die abschätzbaren Folgen eines Vorhabens vorsehe sowie eine in freier Entscheidung getroffene Übereinkunft der betroffenen Gemeinschaft zum Ziel habe.

Der Sprecher des Koordinationskreises (KoKreis) ILO 169, Theodor Rathgeber, unterstrich, dass den indigenen Völkern in Asien, Afrika oder Lateinamerika keine Rechte vorenthalten werden sollten, die in Deutschland seit langem zum Standard gehören: Folgenabschätzung der Projekte und Anhörungsverfahren mit der betroffenen lokalen Bevölkerung. Es sei auch nicht mehr nachzuvollziehen, warum ein in der Außenpolitik enormer politischer Prestigegewinn von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien so zögerlich angegangen werde. Mittlerweile würde der Diskussionsprozess um die Ratifizierung sogar mit dem Argument blockiert, es könnte eine innerstaatliche Anwendung der ILO Konvention 169 erfolgen. „Die Möglichkeit, Volksgruppen in Deutschland könnten sich ‚als in Stämmen lebend‘ definieren und Rechte aus der ILO Konvention 169 in Anspruch nehmen, ist auf Einzelfälle beschränkt, wenn nicht völlig hypothetisch“ kritisierte der Sprecher des KoKreises. Von einer Politik, die sich auf Menschenrechte als Grundlage beruft, könne so oder so wohl keine Rede sein. Der KoKreis erwarte die Ratifizierung wenigstens noch in dieser Legislaturperiode. Leider habe es die Bundesregierung versäumt, die im Dezember 2004 zu Ende gehende, erste Dekade zu den Rechten indigener Völker mit einem brauchbaren Ergebnis abzuschließen.

V.i.S.d.P.: Dr. Theodor Rathgeber, Adivasi-Koordination e.V., Jugendheimstrasse 10, 34132 Kassel,

Tel. 0171-4054959

Gefördert durch MISEREOR, EED (Evangelischer Entwicklungsdienst) und GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung).

Pressekonferenz mit Berenice Aquino Lee (Philippinen)

Das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation  (ILO/International Labour Organisation) aus dem Jahr 1989 ist das einzige internationale Vertragswerk, das grundlegende Rechte indigener Völker (Ureinwohner) rechtsverbindlich schützt. Sie ist im internationalen Bereich zu einer zentralen Richtlinie für Konsultations- und Informationsverfahren bei unternehmerischen Aktivitäten geworden, die auf den Territorien indigener Gemeinschaften durchgeführt werden. Da Politik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls vielfältigen Einfluss auf die Lebensverhältnisse indigener Völker nehmen und der Anspruch auf eine Politik in enger Übereinstimmung mit den Menschenrechten erhoben wird, haben Menschenrechts- und entwicklungspolitisch aktive Nichtregierungsorganisationen die Bundesregierung immer wieder zur Ratifizierung aufgefordert. Zuletzt postulierte dies sogar der Deutsche Bundestag in seiner Resolution BT 15/136 vom Dezember 2002. Auch das Europaparlament mahnte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mehrfach, dem Beispiel der Niederlande und Dänemarks zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Warum der Ratifizierungsprozess in Deutschland bislang so zögerlich vonstatten geht, welche Reichweite die ILO-Konvention speziell für die Ureinwohnervölker in Asien besitzt und welche Erwartungen von dort an die deutsche Politik zu formulieren sind, darüber wird die Pressekonferenz Auskunft geben. Eine umfangreiche Informationsmappe zum Hintergrund liegt ebenfalls aus.

Der Aufenthalt von Frau Aquino Lee, die Lobby-Gespräche und die Pressekonferenz werdendurch folgende Organisationen gefördert: MISEREOR, EED (Evangelischer Entwicklungsdienst) und GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung).

Resolution des Kulturwissenschaftlichen Forums Lateinamerika und Karibik (LAKAR)

Das Kulturwissenschaftliche Forum Lateinamerika und Karibik (LAKAR)“, das im Rahmen des 3.Image Südamerikanistentreffens vom 8. bis 10.10.2004 in Marburg / Lahn stattfand, hat die deutsche Bundesregierung zur Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über indigene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern noch in der zu Ende gehenden „UN-Dekade indigener Völker“ aufgefordert.

Die Resolution sowie der Brief des Forums an Arbeitsminister Clement stehen hier
zum Download bereit.

ND: Indigene im deutschen Abseits

Als Rot und Grün auf der Bundesebene noch auf den Oppositionsbänken saßen,traten sie der Kohl-Regierung mehrfach gegen das Schienbein, indem sie die Ratifizierung einforderten. Seit sechs Jahren drücken sie gemeinsam die Regierungsbank und betreiben eifrig so genannte Reformen. Nur nicht dort, wo im Koalitionsvertrag selbst Reformbedarf erklärt wurde. So gab es in Bezug auf die indigenen Völker die Versicherung, eine neue Partnerschaft zu suchen und die kulturelle Identität der Ureinwohner zu fördern. Passiert ist so gut wie nichts, wenn mensch von einzelnen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit absieht, die auch indigenen Völkern zugute kommen – als Brosamen, nicht als Recht.

Sicher, dass Bundesentwicklungsministerium BMZ spricht sich seit Jahr und Tag für die Ratifizierung aus, auch das Auswärtige Amt ist nicht abgeneigt, doch das Wirtschaftsministerium steht auch hier auf der Bremse. Schließlich sollen der Außenwirtschaftsförderung auch künftig keine Steine im Weg liegen, wenn es um lukrative deutsche Beteiligungen an Öl-Pipeline-Projekten oder Staudämmen geht.

Einklagbare Rechte für die etwa 300 Millionen Indigenen auf Kontrolle der natürlichen Ressourcen, auf Selbstverwaltung oder auf die Förderung lokaler Produktion nach kulturellen Vorgaben können da nur schaden. Und außer der Exportwirtschaft läuft in Deutschland bekanntlich nichts. Keine guten Aussichten für die Ratifizierung der ILO-Konvention, zumal sich auch alle Bundesländer dafür aussprechen müssen.

Vertragskommission der Länder entscheidet über Rechte indigener Völker

 

Obwohl vor 15 Jahren verabschiedet, wurde die Konvention bislang gerade mal von 17 Staaten ratifiziert. Auch Deutschland schiebt eine Entscheidung seit Jahren hinaus. Und dies, obwohl auf parlamentarischer Ebene immer wieder die Ratifizierung gefordert wurde – zuletzt in einer Resolution des Bundestages vom April 2004 auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündis 90/Die Grünen. Auch das Europaparlament und EU-

Entwicklungskommissar Poul Nielson legten den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nahe, dem Beispiel von Norwegen, Dänemark und den Niederlanden zu folgen und das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Nach Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) prüfen die zuständigen Ministerien derzeit eine mögliche Ratifizierung. Obwohl von Seiten des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes nichts gegen eine Unterzeichung spricht, steht das BMWA dem Dokument weiterhin ablehnend gegenüber. Auf der Sitzung der „Ständigen Vertragskommission der Länder“ am 12. Oktober wird nun die Entscheidung fallen: Nur wenn sich alle Bundesländer für die Unterzeichnung der ILO-Konvention aussprechen, wird sich die Bundesregierung weiterhin mit dem Thema auseinander setzen. Andernfalls werden die Rechte indigener Völker zu den Akten gelegt.

Ein Argument des Wirtschaftsministerium ist die Befürchtung, in Deutschland lebenden Minderheiten könnten sich als Rechtssubjekt im Sinne der ILO-Konvention 169 verstehen. Die Organisationen, die sich im Koordinationskreis ILO 169 zusammengeschlossen haben, um eine Ratifizierung voranzutreiben, halten dies jedoch für ein Scheinargument. Durch das Grundgesetz und Zusatzabkommen hätten Minderheiten in Deutschland bereits jetzt weit größere Rechte, als die ILO-Konvention bieten kann. Wesentlich bedeutsamer für die ablehnende Haltung des Ministeriums sind dagegen wahrscheinlich die möglichen Auswirkungen einer Ratifizierung auf den Außenhandel. Mit ihrer Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik beeinflusst auch die Bundesrepublik die Lebensbedingungen indigener Völker. Beteiligungen deutscher Firmen und Banken am Staudammbau oder Öl-Pipeline-Projekten sind dafür ebenso Beispiele wie die Einfuhr von Erdöl und Erdgas, das teilweise in den angestammten Gebieten solcher Völker gegen deren Willen und historischen Verträgen zum Trotz gewonnen wird und Flüsse und Seen verpestet.

Bislang haben vorwiegend Länder Lateinamerikas die Konvention ratifiziert – zuletzt Brasilien im Juli 2002. Und dies, obwohl diese Länder für die Einhaltung der Konvention ungleich größere Verpflichtungen eingehen, als die Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn die innerstaatliche Anwendbarkeit nur in geringem Maße oder gar nicht zum Zuge kommt, fordert die Menschenrechtsabteilung der ILO international gewichtige Länder ausdrücklich dazu auf, die Konvention 169 zu ratifizieren, da ein Menschenrechtsstandard nur bei größtmöglicher Akzeptanz seine Wirkung entfalten kann.

Die internationale Dekade für indigene Völker, die die Vereinten Nationen von 1995 bis 2004 ausgerufen haben, sollte „eine neue Partnerschaft“ zwischen indigenen Völkern und der Staatenwelt einleiten. Der Beitrag der Bundesregierung steht noch aus. Ob auch Deutschland die ILO-Konvention 169 unterzeichnet und so einen internationalen Rechtsstandard mitträgt, der rund 300 Millionen Angehörigen von weltweit 5000 Ureinwohnervölkern grundlegende Rechte zusichert, entscheidet sich in der kommenden Woche. Bleibt zu hoffen, das die beteiligten Ressorts und die Bundesländer sich einer außenpolitischen Weltsicht und innenpolitischen Einsicht nicht verschließen.

Auskunft und Bildmaterial erhalten Sie bei:

Silke Lunnebach  (Referentin für Nord-Süd-Kooperation / indigene Organisationen)
Fon +49-69-717139-32, Fax +49-69-717139-93
s.lunnebach@klimabuendnis.org

 

Misereor für Beitritt zu ILO-Übereinkommen 169

  • Misereor ist besonders darum bemüht, indigene Völker in ihren Anstrengungen um die Stärkung und Fortentwicklung ihrer eigenen Prinzipien zur Lebensgestaltung als Grundlage nachhaltiger Entwicklung in ihren Territorien und als Beitrag für die Zukunft des Lebens auf der Erde zu unterstützen. Deshalb werden Maßnahmen gefördert, mit deren Hilfe indigene Völker ihre eigenen Konzepte, Erfahrungen und Weltbilder artikulieren und in jenen Projekten und Planungsprozessen einbringen können, die ihre vitalen Interessen berühren und sich auf ihre Territorien beziehen.

  • Wir stellen immer wieder fest, dass Projekte indigener Völker, die von uns unterstützt werden, in ihrer Umsetzung oder Wirkung durch Mega-Infrastrukturprojekte beeinträchtigt oder gar zunichte gemacht werden, z. T. finanziert durch die Weltbank, die Europäische Union oder die Interamerikanische Entwicklungsbank. Deshalb ist es besonders wichtig, für die Einhaltung des Rechtes auf Partizipation von indigenen Völkern gerade auch in solchen Projekten zu sorgen, die von deutscher Seite bilateral und multilateral gefördert werden.

  • Die ILO-Konvention Nr. 169 ist momentan das stärkste internationale Rechtsinstrument, das den Schutz und die Förderung indigener Völker garantiert. Sie bietet diesen die Möglichkeit, neben den allgemein gültigen Menschenrechten und Grundfreiheiten ihr spezifisches Recht auf kulturelle Identität, auf Land und Mitbestimmung über Ressourcen und Entwicklung innerhalb ihrer Territorien einzufordern. In seiner Kooperation mit indigenen Völkern unterstützt Misereor diese Forderungen seit vielen Jahren.

  • Wir beobachten, dass der Bezug auf die ILO-Konvention Nr. 169 in vielen Staaten von indigenen Völkern zur Verteidigung ihrer Rechte sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber Dritten genutzt wird. Als internationale Konvention können Betroffene an die Gemeinschaft der Unterzeichnerstaaten appellieren, um auf Missstände aufmerksam zu machen und durch die vorgesehenen internationalen Kontrollmechanismen deren Behebung einzufordern.

  • Spätestens mit der Verabschiedung des Konzeptes zur „Kooperation mit indianischen Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahre 1996 hat die deutsche Bundesregierung die Grundprinzipien der ILO-Konvention Nr. 169 als Maßstab ihrer eigenen entsprechenden Entwicklungspolitik anerkannt. Es bleibt jedoch unglaubwürdig, wenn sich die Bundesregierung im Rahmen der eigenen Menschenrechtspolitik gegenüber anderen Ländern einerseits für die Umsetzung dieser Prinzipien einsetzen will, selbst jedoch der Konvention nicht beitritt. Auch zur Fundierung der eigenen Projekt- und Programmarbeit mit indigenen Völkern, wie z.B. in den Komponenten des G7-Programms zum Erhalt des brasilianischen Tropenwalds (PPG7), sollte die Bundesregierung die ILO-Konvention Nr. 169 ratifizieren, um gegenüber den Partnerregierungen die Durchsetzung indigener Rechte glaubhaft anmahnen zu können.

  • Ein Land, das die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte zum Leitbild der eigenen Politik erhebt, kann es nicht nur den Kirchen sowie verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft überlassen, sich mit der Umsetzung der Prinzipien der ILO-Konvention Nr. 169 zu befassen. Wir setzen große Hoffnungen darauf, dass auch die Bundesregierung sowie staatliche Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Ländern mit indigener Bevölkerung stärker für den Respekt vor den Rechten von indigenen Völkern eintreten, die in der Konvention definiert sind.

  • Aus Deutschlands Ratifizierung des UN-Zivilpakts ("Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte", Art. 27), sowie des UN-Sozialpakts ("Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", Art. 15) leitet sich die Anerkennung des Rechts ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten ab, ihre eigene Kultur auszuüben. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Rechte nicht nur im Inland, sondern weltweit zu fördern. Aus Art. 2 des Sozialpakts ergibt sich die Verpflichtung für jeden Vertragsstaat, also auch für Deutschland, "durch internationale Zusammenarbeit […] unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um […] vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen." Die Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 wäre daher ein konsequenter Schritt zur Erfüllung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung.

  • Es wäre beschämend, wenn deutsche Wirtschaftsinteressen einer Ratifizierung im Wege stehen sollten. Denn nicht zuletzt ist die ILO-Konvention Nr. 169 auch ein Beitrag im Kampf gegen den Abbau von Sozialstandards, wie er gegenwärtig im Zuge von Globalisierungsprozessen durch die Arbeitsplatzverlagerungen in Länder stattfindet, in welchen Menschenrechte teilweise mit Füßen getreten werden.

  • Andere Industrieländer wie Norwegen, die Niederlande und Dänemark sind mit gutem Beispiel voran gegangen und haben die ILO-Konvention Nr. 169 bereits ratifiziert. Diesem Beispiel sollte Deutschland folgen.

  • Wir fordern die Bundesregierung auf, die ILO-Konvention 169 umgehend zu ratifizieren. Die mit dem Jahresende auslaufende UN-Dekade indigener Völker bietet hierfür einen würdigen Anlass.

Dr. Volker von Bremen Elisabeth Strohscheidt und Ulrike Bickel

Misereor-Berater für indigene Fragen Misereor-Menschenrechts-Referentinnen

Kreisvorstand fordert Rechte für indigene Völker

Die UN-Dekade zu den Indigene Völkern der Welt endet in diesem Jahr.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 1989 das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (Übereinkommen 169) beschlossen. Es ist am 5.9.1991 in Kraft getreten, nachdem es von einer ausreichenden Zahl von Ländern ratifiziert wurde. Die EU – Kommission hat ein Strategiepapier zur zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit mit indigene Völkern vorgelegt, das ausdrücklich auf die ILO – Konvention 169 Bezug nimmt. Im Nov. 1998 wurde vom EU – Ministerrat eine entsprechende Resolution verabschiedet (1346/98)
Obwohl in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beschlossen worden war, dass die Bundesregierung darauf hinwirken wird, dass ausstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert werden sollen, ist dies bei o.g. Übereinkommen bisher nicht geschehen.
Das Verhalten der Bundesregierung als Industrieland ist außerordentlich beschämend, zumal die Konvention bereits von vielen kleinen Ländern verabschiedet wurde.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Ratifizierung des o.g. Übereinkommens nicht weiter zu verzögern, sondern gemäß der Koalitionsvereinbarung zu ratifizieren und zwar noch innerhalb der UN – Dekade zu den Indigenen Völkern.

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Limburg-Weilburg ist darüberhinaus der Auffassung, dass es kaum erklärlich ist, weshalb das Wirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Clement nunmehr bereits seit mehreren Jahren prüft und prüft und prüft … ohne zu einem Ergebnis im Sinne der UN-Kovention 169 zu kommen. Die Ratifizierung durch die Bundesregierung wäre notwendiger Schritt zum Schutze der Ureinwohner vor Ausbeutung und Zerstörung ihrer Umwelt.

Simon Lissner
(für den Kreisvorstand)

Geschrieben von Simon Lissner
[Quelle: www.gruene-limburg-weilburg.de]